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Geld zurück nach Trading Betrug?

Trading-Betrug in der Schweiz?

Betrügerische Broker und unseriöse Trading-Plattformen treiben ihr Unwesen. Der Trading Betrug in der Schweiz nimmt zu. Schweizerische Behörden warnen bereits öffentlich und die Berichterstattungen anerkannter Zeitungen zeigt zahlreiche Betrugsopfer und ihre Leidensgeschichten.

Doch gegen einen Anlagebetrug in der Schweiz können sich Betroffene wehren. Hierbei ist es wichtig, alle rechtlich notwendigen Maßnahmen gegen die Täter einzuleiten.

Sofort reagieren bei Trading Betrug Schweiz!

  1. Trading Betrug in der Schweiz anzeigen.
  2. Täter international verfolgen lassen.
  3. Schutzmaßnahmen gegen weitere Betrugsversuche.
  4. Kryptowährungen nachverfolgen.
  5. Bankverbindungen und Zahlungsströme aufzeichnen.

Betroffene waren ahnungslos

Über die vorliegende Website werden zahlreiche Betrugsfälle von schweizerischen Bürgern gemeldet. Oftmals gehen die Täter so geschickt vor, dass die Betrugsopfer keine Möglichkeit hatten, den Trading Betrug zu erkennen.

Erst wenn die versprochene Auszahlung investierter Gelder oder Kryptowährungen nicht erfolgt, zeigt sich die Betrugsmasche in ihrem ganzen Ausmaß. Statt der zugesagten Auszahlung sehen sich die Betrugsopfer mit weiteren Zahlungsaufforderungen konfrontiert.

Trading Betrug Schweiz - Anwalt hilft!
Als Rechtsanwalt für Trading Betrug beobachten wir zweifelsfrei: Trading Betrug in der Schweiz nimmt rasant zu!

Firmensitz in der Schweiz? Alles gefälscht!

Geldanleger aus der Schweiz, die sich im Internet nach seriösen Trading-Plattformen erkundigen, stoßen auf zahlreiche Anbieter. Diese Handelsplattformen weisen teilweise darauf hin, in der Schweiz ansässig zu sein.

Ein Blick ins Impressum offenbart tatsächlich einen Firmensitz in der Schweiz. Doch diese Informationen sind schlicht und ergreifend gefälscht. Entweder ist an der angegebenen Adresse in Wirklichkeit nichts, oder lediglich eine „tote Briefkastenfirma“ zu sehen.

Nichts stimmt – alles erlogen – Lizenzen fingiert!

Dabei beziehen sich die Täter hinter dem Anlagebetrug auf angebliche Lizenzen für Finanzdienstleistungen in der Schweiz. Eine Eigenrecherche bei der FINMA kann dabei zum Vorschein bringen, dass eine solche Lizenz nicht vorliegt.

Doch bei einem Trading Betrug in der Schweiz gehen die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen clever vor. Sie wählen beispielsweise einen Firmennamen, der einem echten, lizensierten Finanzdienstleister ähnelt.

So geht eine FINMA-Recherche „ins Leere“, weil die Namensverwechslung aufgrund ähnlicher Buchstabenkonstellationen nicht auf Anhieb erkannt werden kann. Zu den Warnungen der FINMA habe ich bereits gesondert meine Einschätzung mitgeteilt, siehe FINMA Warnliste.

Telefonate und schweizerischer Akzent?

Bei einem Trading Betrug in der Schweiz müssen die Täter zunächst ein Vertrauensverhältnis „aufbauen“, beziehungsweise vorgaukeln. Dafür telefonieren die betrügerischen Broker oft über Wochen hinweg mit den potenziellen Opfern.

Die Betrugsopfer wiederum hören am Telefon tatsächlich einen schweizerischen Akzent und gehen daher davon aus, an eine seriöse Trading-Plattform geraten zu sein. Doch die Täter verfügen über „genügend Personal“, um auch schweizerische Interessen in ihrem kriminellen Sinne bedienen zu können (siehe auch Trading Plattform Betrug).

Rufnummern gefälscht! Trading Betrug in der Schweiz ist aufwändig „hochgezogen“!

Dabei werden selbstredend schweizerische Rufnummern von den Tätern verwendet. Diese Telefonverbindunge führen in der Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht sogleich zu den wahren Anlagebetrügern. Denn die Täter nutzen Handynummern und Telefonnummern von „irgendwem“, um diesen telefonischen Anlagebetrug durchführen zu können.

Sofort-Tipp: Dennoch sind die Rufnummern bei einem Trading Betrug in der Schweiz ein wichtiger Ermittlungshinweis. Es lohnt sich für die Betrugsopfer, alle von den Tätern verwendeten Rufnummern aufzuzeichnen.

Auf diesem Wege können die Ermittlungsbehörden aus den verwendeten Rufnummern immerhin gewisse Rückschlüsse ziehen und Zeugen vernehmen, denen die Rufnummer rechtlich zugeschrieben ist.

Starteinzahlung von nur 250 Euro?

Aus der Vielzahl der Fallkonstellationen, die über die vorliegende Website aus der Schweiz geschildert worden sind, lässt sich ein Muster der Täter erkennen. Bei einem Trading Betrug bieten die unseriösen Trading-Plattformen und betrügerische Broker häufig an, mit einer überschaubar kleinen Geldsumme „zu starten“.

Somit erscheint das Risiko für die neugierigen Geldanleger zunächst unerheblich. Dennoch beginnt der Trading Betrug in der Schweiz womöglich mit solch einer kleinen Ersteinzahlung (vgl. unseriöse Trading-Plattformen).

Die Täter gehen nach Erhalt von beispielsweise 250 Euro als „Startguthaben“ dazu über, den potenziellen Betrugsopfern hohe Gewinne zu präsentieren.

Kursverläufe „sehen gut aus“ – doch alles nur digital!

Es werden auf den gefälschten Handelsplattformen Kursverläufe angezeigt, die nett anzusehen sind – jedoch kein echtes Trading darstellen.

Schnell kommt der Satz: „Sehen Sie, was wir mit 250 Euro schon erreicht haben? Wenn Sie höhere Gewinne wollen, müssen Sie auch mehr investieren!“

Motiviert durch die angeblichen Renditen, welche bereits mit der ersten, kleinen Einzahlung vermeintlich realisiert werden konnten, zahlen die Betrugsopfer dann höhere Summen ein. Die Täter sind in ihrer kriminellen Arbeit so detailverliebt, dass sogar die schweizerische Währung als Guthaben digital angezeigt wird.

Täter hinter dem Trading Betrug in der Schweiz sammeln Daten!

Primär haben es die Anlagebetrüger selbstverständlich auf das Kapital der schweizerischen Betrugsopfer abgesehen. Doch „nebenbei“ bietet sich dieser Finanzbetrug auch dazu an, die Personalausweise und Reisepässe von schweizerischen Bürgerinnen und Bürger in Kopie zu erhalten.

Auf den unseriösen Trading-Plattformen verlangen die betrügerischen Broker – auch, um authentisch zu wirken! – die Verifizierung durch offizielle Ausweisdokumente. Willig übersenden die nichts ahnenden Betroffenen eine Kopie ihres Personalausweises.

Mit dieser gescannten Ausweiskopie können die Anlagebetrüger eine Menge Unheil anrichten. Im Wege eines Identitätsdiebstahls können sie Bankkonten in der Schweiz oder international eröffnen, sowie Accounts bei Kryptobörsen anlegen.

Schweiz ist betroffen, aber nicht nur!

Der Trading Betrug in der Schweiz ist kein schweizerisches Phänomen, sondern die Betrüger arbeiten in hochprofessionellen, international vernetzten Callcentern und „Agenturen“ zusammen. Um das Geld der zahlreichen Betrugsopfer „waschen“ zu können, benötigen die Täter viele Bankkonten. Siehe: Anlagebetrug Schweiz.

Betroffene aus der Schweiz sollten daher sicherstellen, dass neben dem eigentlichen Vermögensschaden nicht noch ein Identitätsdiebstahl hinzukommt (siehe auch: Hilfe bei Trading Betrug). Denn ein solcher Datenmissbrauch durch Anlagebetrüger kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nicht nur die Schweiz, sondern auch Österreich betroffen!

Aus Deutschland können wir bereits eine Vielzahl von Betrugsfällen bestätigen. Die deutschen Landeskriminalämter gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Doch auch Betroffene aus Österreich und der Schweiz melden sich, da nicht immer eine ausreichend spezialisierte Kanzlei „vor Ort“ bereit zu stehen scheint.

Zum Trading Betrug in Österreich haben wir bereits berichtet. Es scheinen im Grunde die gleichen Täter zu sein, die auch in Deutschland und in der Schweiz ihr Unwesen treiben. Aus der Vorgehensweise der Täter in all den uns bekannten Einzelfällen lässt sich leicht ableiten, dass es der selbe Täterkreis sein könnte.

Weitere Betrugsmaschen „im Umlauf“!

Selbst der Trading Betrug über China oder anderen asiatischen Ländern wird von diesen Anlagebetrügern vollzogen. Dabei spielen die Täter teilweise vor, in Hongkong ansässig zu sein. Oder sie fälschen Profile von asiatisch aussehenden Frauen, um Kontakt zu Männern aufzubauen.

Unabhängig davon, in welchem Land die Betrugsopfer ansässig sind: Anlagebetrug ist strafbar. Gegen einen Trading Betrug dieser Art gibt es juristische Möglichkeiten. Selbst die Ermittlungsbehörden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterscheiden sich in der jeweiligen Vorgehensweise nicht deutlich.

Kostenfreie Ersteinschätzung zum Trading Betrug in der Schweiz vom spezialisierten Rechtsanwalt einholen!

Betroffene von einem Trading Betrug aus der Schweiz können sich über das Kontaktformular unverbindlich melden. Wichtig sind Angaben darüber, mit welchem betrügerischen Broker und welcher unseriösen Trading-Plattform Sie vermeintlich zusammengearbeitet hatten.

Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Situation. Anhand dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie frei über etwaige, weitere Schritte entscheiden.

Abschließende Hinweise für Sie!

Für ein möglichst erfolgreiches Vorgehen gegen Anlagebetrüger ist es essenziell, so schnell es geht die notwendigen, juristischen Maßnahmen einzuleiten. Denn die Betrüger verlieren ihrerseits keine Zeit und schaffen die faktisch gestohlenen Vermögenswerte zeitnah „beiseite“.

Stellen Sie sich darauf ein, dass die Täter vermutlich in einigen Wochen oder Monaten erneut auf Sie zukommen werden. Meistens erscheinen die Anlagebetrüger dann unter einer völlig neuen Identität und versprechen Hilfe dabei, die verlorenen Gelder zurück zu holen.

Seien Sie daher skeptisch, wenn jemand Sie ungefragt und in Bezug auf einen konkreten Betrugsvorfall kontaktiert.

Fragen und Antworten zum Trading Betrug in der Schweiz!

Brechen Sie den Kontakt zu den betrügerischen Brokern ab und wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt. 

 

Ihr Rechtsanwalt sollte idealerweise bereits Fälle von Trading Betrug in der Schweiz bearbeitet haben. So ist sichergestellt, dass Ihnen möglichst schnell und effektiv weitergeholfen werden kann.

Grundsätzlich müssen möglichst zeitnah die Zahlungsströme nachverfolgt werden. Denn die Täter versuchen stets, die erbeuteten Gelder auf unterschiedliche Konten und Kryptobörsen zu verteilen.

 

Wichtig ist die strafrechtliche Verfolgung der Täter durch Einschaltung der zuständigen, schweizerischen Ermittlungsbehörde. Ebenso sollte eine Meldung an die eidgenössische Finanzmarktaufsicht erfolgen. Darüber hinaus sind Schutzvorkehrungen vor weiteren Schäden zu treffen.

Für Anwälte gestaltet sich die rechtliche Bearbeitung von Fällen des Anlagebetrugs als komplex. Denn es sind eine Vielzahl von Details zu beachten, beispielsweise wenn Kryptowährungen verwendet worden sind.

 

Ihr Rechtsanwalt sollte Erfahrungen in Bezug auf Trading Betrug und Betrugsfällen in der Schweiz aufweisen können. Erkundigen Sie sich möglichst in einem kostenfreien Erstgespräch darüber, ob eine ausreichende Schwerpunktsetzung der anvisierten Kanzlei vorliegt.