Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag): Wenn die versprochene Geldrettung zum zweiten finanziellen Risiko wird
Das Geld aus einem früheren Kryptobetrug soll endlich zurückkommen. Doch statt der angekündigten Überweisung erhalten Betroffene möglicherweise eine neue Rechnung, eine Aufforderung zur Identitätsprüfung oder die Nachricht, das sichergestellte Guthaben sei vorläufig gesperrt.
Genau hier liegt das besondere Risiko bei Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag). Das Angebot tritt nicht in erster Linie als klassischer Online-Broker auf, sondern als angebliche Schweizer Anwaltskanzlei, die verlorene Kryptowährungen und Anlagegelder zurückholen will.
Öffentliche Untersuchungen enthalten erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots. Besonders auffällig sind unterschiedliche Kanzleianschriften, wechselnde Kontaktdomains und Hinweise auf mögliche Vorauszahlungen.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte weitere Forderungen zunächst zurückweisen und die tatsächlichen Empfänger ermitteln lassen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Eichenberg und Maurer: Keine gewöhnliche Tradingplattform
Die Website eichenberg-maurer.ag beschreibt das Angebot als spezialisierte Kanzlei gegen Krypto- und Finanzbetrug.
Damit richtet es sich gerade an Menschen, die bereits einen Vermögensschaden erlitten haben. Das unterscheidet diesen Fall grundlegend von einem typischen Fake-Broker.
Warum der zweite Kontakt besonders gefährlich sein kann
Wer schon einmal betrogen wurde, sucht verständlicherweise nach einer Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten.
Bietet nun eine angebliche Kanzlei konkrete Hilfe an, kann das Vertrauen schneller entstehen als bei einem unbekannten Investmentanbieter.
Ich empfehle deshalb, vor einer Beauftragung die anwaltliche Zulassung jeder namentlich auftretenden Person unabhängig zu überprüfen.
Eine professionell gestaltete Kanzleiwebsite ersetzt diesen Nachweis nicht.
Zwei Schweizer Anschriften in den Vollmachtsunterlagen
Besonders aufschlussreich sind die öffentlich beschriebenen Dokumente von Eichenberg und Maurer.
Eine Vollmacht nennt Gustav-Gull-Platz 35, 8004 Zürich. In einer weiteren Fassung erscheint dagegen Bahnhofplatz 119, Postfach 1105, 8021 Zürich.
Unterschiedliche Anschriften müssen nicht zwingend auf einen Betrug hindeuten. Eine Kanzlei kann umziehen oder mehrere Niederlassungen betreiben.
Entscheidend wäre jedoch, ob die jeweiligen Adressen tatsächlich zur selben anwaltlichen Organisation gehören.
Ich würde deshalb die Dokumentenversionen, Ausstellungsdaten und Unterzeichner miteinander vergleichen.
Mein Rat: Bewahren Sie die ursprünglichen PDF-Dateien auf. Ihre Metadaten und konkreten Formulierungen können für die spätere Beweisführung wichtig sein.
Was die Domain eichenberg-maurer.ag tatsächlich erkennen lässt
Die Internetadresse wurde nach öffentlich abrufbaren Registrierungsdaten am 6. Februar 2025 registriert.
Der Domaininhaber ist in den öffentlich sichtbaren Registrierungsinformationen nicht eindeutig identifizierbar. Als Registrierungsdienst erscheint Key-Systems GmbH.
Auch die Endung .ag verdient eine Klarstellung: Sie ist die Länderkennung von Antigua und Barbuda. Sie beweist nicht, dass hinter dem Internetauftritt eine Aktiengesellschaft steht.
Technische Sicherheit ist keine anwaltliche Zulassung
Für eichenberg-maurer.ag wurde ein gültiges SSL-Zertifikat festgestellt.
Das ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung, bestätigt aber weder die Identität der angeblichen Rechtsanwälte noch die Existenz einer ordnungsgemäß zugelassenen Kanzlei.
Ich empfehle, Domainregistrierung, Handelsregister und anwaltliche Berufsregister getrennt zu überprüfen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie mit Eichenberg und Maurer Kontakt hatten oder bereits Geld bezahlt haben, empfehle ich folgende Schritte:
- Keine weiteren Vorschüsse leisten. Zahlen Sie keine angeblichen Freigabegebühren, Sicherheitsleistungen oder Herkunftsnachweise.
- Ihre Bank unverzüglich kontaktieren. Fragen Sie nach einem Überweisungsrückruf und möglichen Sicherungsmaßnahmen.
- Vollmachten und Verträge sichern. Bewahren Sie sämtliche PDF-Versionen einschließlich Unterschriften und Dateidaten auf.
- Zahlungsempfänger dokumentieren. Erfassen Sie Kontoinhaber, IBAN, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
- Alle Nachrichten exportieren. Speichern Sie E-Mails, WhatsApp-Verläufe, Telefonnummern und Gesprächsnotizen.
- Anwaltliche Zulassungen überprüfen. Fragen Sie bei den zuständigen Berufsregistern nach den konkret genannten Personen.
- Digitale Zugänge absichern. Ändern Sie gefährdete Passwörter und kontrollieren Sie erteilte Fernwartungsrechte.
- Den gesamten Vorgang prüfen lassen. Untersuchen Sie sowohl den ursprünglichen Anlageverlust als auch spätere Zahlungen an angebliche Rückholhelfer.
Übermitteln Sie keine weiteren Ausweiskopien, Wallet-Schlüssel oder Zugangsdaten.
Eichenberg und Maurer: Was eine Vollmacht rechtlich bedeutet
Eine Vollmacht ist zunächst eine Erklärung, dass eine andere Person bestimmte Handlungen für den Vollmachtgeber vornehmen darf.
Sie beweist nicht automatisch, dass der Bevollmächtigte Rechtsanwalt ist oder tatsächlich Zugang zu verlorenen Vermögenswerten besitzt.
In den öffentlich beschriebenen Unterlagen zu Eichenberg und Maurer werden Tätigkeiten wie Verhandlungen mit Behörden sowie außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen zur Geldrückforderung genannt.
Vollmacht und Vergütungsvertrag auseinanderhalten
Ich würde zunächst feststellen, welche Befugnisse tatsächlich eingeräumt wurden und welche Zahlungsverpflichtungen gesondert vereinbart sind.
Besonders wichtig ist, ob eine Vergütung bereits vor einer nachweisbaren Rückholung fällig werden soll.
Eine unterschriebene Vollmacht allein begründet nicht jede später behauptete Gebührenforderung.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Die angekündigten fünf Prozent: Worauf es bei Erfolgshonoraren ankommt
In veröffentlichten Untersuchungen werden Unterlagen erwähnt, die eine mögliche Vorauszahlung und eine Erfolgsvergütung von fünf Prozent vorsehen.
Ob diese Bedingungen im konkreten Fall wirksam vereinbart wurden, hängt von Vertrag, anwendbarem Recht und tatsächlicher Tätigkeit ab.
Eine Prozentangabe wirkt zunächst überschaubar. Entscheidend ist aber, worauf sie berechnet wird.
Wird das Honorar auf angeblich sichergestellte Gelder erhoben, die der Kunde tatsächlich nie erhalten hat, entsteht erheblicher Klärungsbedarf.
Ich empfehle, eine nachvollziehbare Honorarabrechnung und den Beleg über den tatsächlichen Vermögenszufluss zu verlangen.
Zahlen Sie keine Erfolgsvergütung allein aufgrund eines Screenshots mit angeblich gefundenen Kryptowährungen.
Warum eichenberg-maurer.io und weitere Kontaktadressen wichtig sind
Neben eichenberg-maurer.ag wird in kritischen Veröffentlichungen auch eichenberg-maurer.io genannt.
Eine weitere Vollmachtsfassung soll zudem eine E-Mail-Adresse unter eichenberg-maurer.com enthalten.
Diese unterschiedlichen Adressen sind nicht automatisch ein Betrugsbeweis. Für eine rechtliche Zuordnung müssen ihre tatsächlichen Verbindungen untersucht werden.
Ich würde insbesondere prüfen, ob dieselben Ansprechpartner, Vertragsunterlagen und Zahlungsempfänger verwendet wurden.
Erstellen Sie dafür eine einfache Übersicht mit Domain, Kontaktperson, Datum und zugehöriger Zahlungsaufforderung.
So lässt sich verhindern, dass wesentliche Verbindungen später übersehen werden.
Ein angeblich gefundenes Guthaben ist noch keine Rückholung
Bei einem möglichen Recovery Scam besteht die entscheidende Täuschung nicht unbedingt in einem erfundenen Investmentgewinn.
Stattdessen kann behauptet werden, bereits verlorene Gelder seien lokalisiert, eingefroren oder auf einem Treuhandkonto gesichert worden.
Für Eichenberg und Maurer werden öffentlich entsprechende Sorgen über angebliche Freigabe- und Herkunftsprüfungen beschrieben. Ob solche Forderungen im individuellen Fall tatsächlich gestellt wurden, muss anhand der Nachrichten belegt werden.
Welche Nachweise ich verlangen würde
Wer eine erfolgreiche Sicherstellung behauptet, sollte die zuständige Stelle, das konkrete Verfahren und die rechtliche Grundlage benennen können.
Bei Kryptowährungen wären außerdem nachvollziehbare Transaktionsdaten relevant.
Ein angebliches Behördenzertifikat ohne unabhängig überprüfbaren Aussteller genügt nicht.
Eichenberg und Maurer: Warum eine Geldwäscheprüfung keine beliebige Zahlung rechtfertigt
Besonders kritisch sind Aufforderungen, die mit Begriffen wie „AML“, „Source of Funds“ oder „Compliance Release“ begründet werden.
Tatsächlich können Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sein, Identität und Mittelherkunft zu prüfen.
Daraus folgt jedoch keine allgemeine Pflicht, zur Freigabe bereits vorhandener Gelder einen zusätzlichen Betrag an eine fremde Wallet zu überweisen.
Ich empfehle, bei jeder solchen Forderung schriftlich nach der konkreten Rechtsgrundlage, dem Empfänger und dem Zweck der Zahlung zu fragen.
Lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen oder angebliche strafrechtliche Konsequenzen unter Druck setzen.
Zwei mögliche Schadenskomplexe müssen getrennt untersucht werden
Bei Eichenberg und Maurer kann die rechtliche Aufarbeitung besonders anspruchsvoll sein, weil möglicherweise bereits ein früherer Anlagebetrug vorausging.
Ich würde deshalb zwei getrennte Zahlungsübersichten erstellen.
Die erste erfasst den ursprünglichen Investmentverlust. Die zweite dokumentiert sämtliche späteren Zahlungen an angebliche Ermittler, Kanzleien oder Rückholunternehmen.
Diese Trennung ist wichtig, weil unterschiedliche Personen, Zahlungsdienstleister und Anspruchsgrundlagen betroffen sein können.
Bei nachweislich vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie gegebenenfalls § 826 BGB in Betracht.
Daneben können Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant sein.
Welche Rückforderungswege jetzt noch offenstehen können
Bei Zahlungen an eichenberg-maurer.ag kommt es wesentlich auf die Zahlungsart an.
Für selbst autorisierte Banküberweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch. Ein zeitnaher Überweisungsrückruf kann dennoch versucht werden.
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen § 675u Satz 2 BGB einschlägig sein.
Bei Kreditkartenzahlungen sollten mögliche Chargeback-Verfahren und Fristen geprüft werden.
Kryptowährungstransaktionen sind technisch regelmäßig nicht rückgängig zu machen. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes können jedoch weitere Ermittlungsansätze liefern.
Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, garantiert aber keine Rückzahlung.
Eichenberg und Maurer: Den zweiten Vermögensverlust verhindern
Bei Eichenberg und Maurer (eichenberg-maurer.ag) besteht erheblicher Anlass, die behauptete anwaltliche Tätigkeit und die Identität der Verantwortlichen sorgfältig zu überprüfen.
Besonders wichtig sind die unterschiedlichen Vollmachtsunterlagen, mehrere Kontaktadressen und öffentlich beschriebene Forderungen im Zusammenhang mit einer angeblichen Geldrückholung.
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich den konkreten Sachverhalt, die tatsächlichen Zahlungsempfänger, mögliche Täuschungshandlungen und rechtliche Ansprüche.
Je nach Ergebnis können Zahlungsrückrufe, außergerichtliche Forderungen, eine Strafanzeige oder gerichtliche Schritte in Betracht kommen. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren.
Mein Rat: Lassen Sie sich weder durch eine angeblich bereits erfolgreiche Rückholung noch durch drohende Kontosperren zu weiteren Zahlungen bewegen. Gerade nach einem ersten Anlagebetrug muss verhindert werden, dass eine vermeintliche Rettung den Schaden vergrößert.
Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung zu ihren Erfahrungen mit Eichenberg und Maurer anfordern.