Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com): Drei Behördenwarnungen und eine falsche CySEC-Lizenz
Die Internetseite trägt den Namen eines französischen Vermögensverwalters. Im Hintergrund steht angeblich eine europäische Finanzaufsicht. Anleger sollen ihr Kapital professionellen Händlern anvertrauen. Doch genau diese scheinbar beruhigenden Angaben sind bei Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com) zum Problem geworden.
Die tschechische Nationalbank warnt ausdrücklich vor einem Identitätsmissbrauch zulasten einer realen Gesellschaft in Paris. Die spanische CNMV beanstandet das unerlaubte Angebot von Investment- und Kryptowerte-Dienstleistungen. Auch die deutsche BaFin hat auf die Verwendung der fremden Unternehmensidentität hingewiesen.
Wer bereits eingezahlt hat, sollte deshalb nicht auf eine weitere Gewinnmitteilung warten. Entscheidend ist jetzt, die tatsächlichen Zahlungsempfänger zu ermitteln und digitale Beweise zu sichern.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene können über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Eurocorporate Asset Management: Was die tschechische Nationalbank festgestellt hat
Am 19. Mai 2026 veröffentlichte die tschechische Nationalbank ČNB eine bemerkenswert konkrete Warnung zu eurocorporate-asset-management.com.
Nach ihren Feststellungen missbraucht die Plattform den Namen der tatsächlich existierenden Eurocorporate Asset Management S.A. mit Sitz in Paris.
Zugleich behauptet das Internetangebot wahrheitswidrig, über eine Lizenz der zyprischen Finanzaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) zu verfügen.
Die ČNB stellt außerdem fest, dass der Plattformbetreiber keine von einem EU-Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis für die betreffenden Finanzmarkttätigkeiten besitzt.
Damit geht die behördliche Kritik deutlich über eine unvollständige Anbieterkennzeichnung hinaus.
Die spanische CNMV ergänzt die Warnlage
Am 25. Mai 2026 veröffentlichte die spanische Wertpapieraufsicht CNMV ebenfalls eine Warnung zu Eurocorporate Asset Management.
Die Behörde nennt ausdrücklich eurocorporate-asset-management.com und stellt fest, dass das Angebot nicht zur Erbringung der betreffenden erlaubnispflichtigen Wertpapierdienstleistungen berechtigt ist.
Die Warnung erfasst außerdem bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, für die nach der europäischen MiCAR-Verordnung grundsätzlich eine Zulassung erforderlich ist.
Warum drei Behördenhinweise wichtig sind
Auch die deutsche BaFin hat vor dem Angebot beziehungsweise dem Identitätsmissbrauch gewarnt.
Für Anleger bedeutet das: Die Bedenken beruhen nicht lediglich auf anonymen Bewertungen oder Vermutungen einzelner Autoren.
Eine Behördenwarnung beweist zwar nicht automatisch, wer persönlich strafrechtlich verantwortlich ist. Sie ist aber ein gewichtiger Anlass, weitere Einzahlungen sofort auszusetzen.
Der Pariser Firmenname schützt nicht vor einem Identitätsdiebstahl
Der zentrale Unterschied lautet: Die echte französische Eurocorporate Asset Management S.A. ist nicht mit den unbekannten Betreibern der beanstandeten Internetplattform gleichzusetzen.
Genau diese Trennung ist für mögliche Ansprüche wichtig.
Wer eine Überweisung an einen fremden Zahlungsempfänger veranlasst hat, kann nicht allein wegen des verwendeten Firmennamens die echte französische Gesellschaft verantwortlich machen.
Ich empfehle deshalb, die vollständige Firmenbezeichnung aus Vertragsunterlagen, Zahlungsaufforderungen und Kontoauszügen nebeneinanderzustellen.
Eine Bestätigung nur über unabhängige Kontaktwege
Sollte ein angeblicher Mitarbeiter von eurocorporate-asset-management.com behaupten, unmittelbar für die Pariser Gesellschaft tätig zu sein, muss diese Verbindung unabhängig überprüft werden.
Verwenden Sie dafür keine Telefonnummer, die Ihnen derselbe Ansprechpartner übermittelt hat.
Auch eine eingescannte Vollmacht oder ein Firmenstempel beweist für sich genommen keine wirksame Vertretungsbefugnis.
Ein zweiter Zugang: Die Trading-Subdomain im Blick behalten
Bei der Untersuchung des Angebots spielt auch trade.eurocorporate-asset-management.com eine Rolle.
Für diese Subdomain dokumentiert ein technischer Sicherheitsdienst eine Login-Seite unter dem Namen Eurocorporate Asset Management S.A. und stuft sie als verdächtigen Zugang zum Abgreifen von Anmeldedaten ein.
Die technische Einschätzung ist von einer behördlichen Feststellung zu unterscheiden. Sie unterstreicht jedoch die Bedeutung der Zugangssicherheit.
Wer dort ein Passwort eingegeben hat, sollte prüfen, ob dasselbe Passwort auch für E-Mail, Bankkonto oder Kryptobörse verwendet wurde.
Ändern Sie mehrfach verwendete Passwörter sofort über die offiziellen Zugänge der jeweiligen Dienste.
Eurocorporate Asset Management: Warum die Domainhistorie relevant ist
Öffentliche technische Analysen nennen den 19. Januar 2026 als Registrierungsdatum der Domain.
Für einen Internetauftritt, der den Eindruck einer etablierten europäischen Vermögensverwaltung vermittelt, ist diese zeitliche Einordnung relevant.
Eine junge Domain beweist keinen Betrug. Sie kann aber helfen, Widersprüche zwischen behaupteter Unternehmensgeschichte und tatsächlicher Onlinepräsenz aufzudecken.
Ich rate Anlegern, die erste Kontaktaufnahme zeitlich einzuordnen: Wann erhielten Sie den Registrierungslink? Welche Internetadresse stand damals in der Nachricht?
Bewahren Sie auch ältere E-Mails auf. Sie können zeigen, ob Ansprechpartner zwischen verschiedenen Domains gewechselt haben.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie bei Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com) investiert haben, empfehle ich diese sieben Schritte:
- Zahlungen einstellen. Keine weiteren Investitionen oder angeblichen Steuer-, Versicherungs- und Freigabebeträge überweisen.
- Bank unverzüglich kontaktieren. Einen möglichen Überweisungsrückruf oder andere geeignete Sicherungsmaßnahmen prüfen lassen.
- Kontoauszüge sichern. Jede Einzahlung mit Datum, Betrag, Empfängername und IBAN dokumentieren.
- Handelszugang archivieren. Kontostände, Orderhistorie, Auszahlungsversuche und Fehlermeldungen fotografieren.
- Nachrichten vollständig exportieren. E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe einschließlich Zahlungsanweisungen speichern.
- Konten und Geräte schützen. Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer überprüfen.
- Strafanzeige und Ansprüche prüfen. Die gesicherten Unterlagen für eine rechtliche Aufarbeitung chronologisch ordnen.
Ich rate außerdem, keine weiteren Ausweiskopien an unbekannte Kontaktpersonen zu senden.
Eine Auszahlung darf nicht zur nächsten Einzahlung werden
Wer bei eurocorporate-asset-management.com Geld zurückverlangt, sollte jede Reaktion schriftlich festhalten.
Öffentliche kritische Berichte über das Angebot thematisieren Auszahlungsprobleme und zusätzliche Zahlungsforderungen. Ob diese Vorgänge im konkreten Einzelfall tatsächlich stattgefunden haben, muss anhand der Kommunikation festgestellt werden.
Was eine Gebührenforderung beweisen muss
Wird vor einer Auszahlung eine angebliche Steuer oder Provision verlangt, fordern Sie eine nachvollziehbare Berechnung und die vertragliche Grundlage.
Besonders wichtig ist die Identität des neuen Zahlungsempfängers.
Eine Forderung auf ein Privatkonto oder an eine bislang unbekannte Kryptoadresse sollte nicht allein aufgrund telefonischer Zusicherungen erfüllt werden.
Ein intern angezeigter Gewinn ist noch kein Nachweis für tatsächlich vorhandenes, auszahlbares Vermögen.
Der Unterschied zwischen einer Banküberweisung und einem Kryptotransfer
Bei Eurocorporate Asset Management kann der Zahlungsweg über die rechtlichen Möglichkeiten entscheiden.
Bei Banküberweisungen sollten zunächst Empfängerkonto und Zeitpunkt festgestellt werden. Je schneller ein möglicher Betrug gemeldet wird, desto eher kann ein Rückrufversuch sinnvoll sein.
Bei Kreditkartenzahlungen kommen abhängig vom Sachverhalt und den Kartenbedingungen Reklamations- oder Chargeback-Verfahren infrage.
Wurden Kryptowährungen übertragen, benötigen Sie Wallet-Adressen, Netzwerk, Token-Bezeichnung und Transaktions-Hash.
Den Zwischenschritt über eine Kryptobörse dokumentieren
Häufig zeigt der Kontoauszug zunächst nur eine Zahlung an einen Kryptodienstleister.
Deshalb muss zusätzlich festgestellt werden, wohin die anschließend erworbenen Kryptowerte übertragen wurden.
Eine Blockchain-Analyse kann Geldbewegungen sichtbar machen. Sie garantiert jedoch keine Rückzahlung und identifiziert nicht automatisch den wirtschaftlich Berechtigten.
Eurocorporate Asset Management Geld zurück: Wer kann rechtlich haften?
Bei nachgewiesener Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht.
Hat ein identifizierbarer Empfänger Geld ohne rechtlichen Grund erlangt, kann § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant sein.
Eine mögliche unerlaubte Finanzdienstleistung wirft zusätzliche Fragen auf. Ob daraus ein individueller Anspruch entsteht, hängt von der verletzten Vorschrift und den konkreten Umständen ab.
Bei Bankzahlungen ist § 675u BGB nur für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge einschlägig. Eine selbst freigegebene Überweisung wird nicht automatisch dadurch unautorisiert, dass sie auf einer Täuschung beruht.
Auch die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB sollte frühzeitig geprüft werden.
Die zweite Täuschung beginnt häufig nach dem Verlust
Wer öffentlich über Schwierigkeiten mit eurocorporate-asset-management.com berichtet, kann zum Ziel angeblicher Rückholspezialisten werden.
Solche Personen geben sich beispielsweise als Blockchain-Ermittler, Behördenmitarbeiter oder internationale Vermögenssicherungsstellen aus.
Sie behaupten, das verlorene Geld bereits gefunden zu haben, und verlangen eine Vorauszahlung.
Ich empfehle, solche Recovery-Angebote unabhängig zu überprüfen. Übermitteln Sie niemals private Wallet-Schlüssel, Bankpasswörter oder Fernzugriff auf Ihre Geräte.
Eine angebliche Rückzahlungsgarantie ist kein belastbarer Nachweis für die Seriosität eines Dienstleisters.
Eurocorporate Asset Management: Jetzt die Geldspur statt den Firmennamen verfolgen
Bei Eurocorporate Asset Management (eurocorporate-asset-management.com) besteht eine konkrete behördliche Warnlage. Besonders schwer wiegt die Feststellung der tschechischen Nationalbank, dass die Plattform den Namen einer echten Pariser Gesellschaft missbraucht und unzutreffend mit einer CySEC-Lizenz wirbt.
Für Betroffene ist entscheidend, wer die Einzahlung veranlasst, wer das Geld erhalten und welche Person eine mögliche Auszahlung verhindert hat.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei einer rechtlichen Prüfung untersuche ich die konkreten Zahlungswege, mögliche Täuschungshandlungen, identifizierbare Anspruchsgegner und denkbare weitere rechtliche Schritte.
Über trading-betrug.de können Anleger eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Hilfreich sind Kontoauszüge, Zahlungsaufforderungen, Wallet-Daten, Screenshots und sämtliche Nachrichten mit den angeblichen Beratern.
Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Die Erfolgsaussichten hängen insbesondere von den verfügbaren Beweisen, den tatsächlichen Geldbewegungen und der Identifizierbarkeit möglicher Verantwortlicher ab.
Wer über eurocorporate-asset-management.com investiert hat, sollte jetzt nicht nach weiteren Gewinnversprechen suchen. Die wichtigste Aufgabe ist, die Spur der ursprünglichen Einzahlung nachvollziehbar zu sichern.