Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Trading Betrug?

kriqs.de: Verdacht auf Finanzbetrug – wenn der versprochene Kredit zum finanziellen Risiko wird

Veröffentlicht am 03.11.2026 –

Ein Kredit über 20.000 Euro, ein fester Sollzins von 3,80 Prozent und keine Schufa-Abfrage: Auf kriqs.de klingt Geldleihen erstaunlich unkompliziert. Selbst Gehaltsnachweise sollen überflüssig sein. Hinter dem Versprechen steht angeblich ein Unternehmen, das mit 38 Partnerbanken zusammenarbeitet und die Kredite selbst vergibt.

Doch bei genauerer Prüfung fällt eine entscheidende Unstimmigkeit auf. Die Internetseite verwendet die Identität einer tatsächlich registrierten Frankfurter Gesellschaft. Diese erklärt auf ihrem eigenen Internetauftritt jedoch ausdrücklich, nur eine andere Website zu betreiben.

Hinzu kommt eine aktuelle Warnung: Die österreichische Verbraucherschutzplattform Watchlist Internet hat kriqs.de am 2. November 2026 in ihre Warnliste für problematische Finanzangebote aufgenommen.

Wer sich dort registriert, persönliche Dokumente hochgeladen oder bereits Geld überwiesen hat, sollte deshalb unverzüglich handeln.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei einem möglichen Finanzbetrug prüfe ich insbesondere die Identität der Verantwortlichen, bereits erfolgte Zahlungen und mögliche Ansprüche. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

kriqs.de: Ein Kreditversprechen, bei dem die Bonität angeblich keine Rolle spielt

Die auf kriqs.de veröffentlichten Konditionen sind ungewöhnlich konkret: 3,80 Prozent gebundener Sollzins jährlich, 3,87 Prozent effektiver Jahreszins und Kreditbeträge zwischen 1.000 und 56.000 Euro.

Nach den Werbeaussagen sollen sämtliche Kunden denselben Zinssatz erhalten – unabhängig von ihrer Bonität.

Die Website begründet das damit, Kapital in großem Umfang bei 38 Partnerbanken aufzunehmen. Diese würden angeblich das Unternehmen prüfen, nicht die einzelnen Kreditnehmer.

Das wirft Fragen auf.

Bei seriösen Verbraucherdarlehen ist die Kreditwürdigkeitsprüfung ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Schutzsystems.

Welche Unterlagen angeblich nicht benötigt werden

Besonders auffällig ist das Versprechen, weder Schufa-Auskunft noch Einkommensnachweis zu verlangen. Ein gültiges Ausweisdokument soll ausreichen.

Ich empfehle Interessenten, solche Zusagen nicht mit einer verbindlichen Kreditzusage gleichzusetzen.

Warum ein fester Zinssatz kein Seriositätsbeweis ist

Ein aufwendig gestalteter Kreditrechner beweist weder die Existenz entsprechender Finanzierungsmittel noch die Bereitschaft einer Bank zur Auszahlung.

Bei kriqs.de sollte vor jeder Datenübermittlung überprüft werden, wer das Darlehen tatsächlich gewähren soll.

Die entscheidende Spur führt zu einer echten Frankfurter Gesellschaft

Das Impressum von kriqs.de nennt die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH, Neue Mainzer Straße 84 in Frankfurt am Main.

Auch die Handelsregisternummer HRB 143239 und der Geschäftsführer Alexander Klasson werden angegeben.

Diese Gesellschaft existiert tatsächlich. Ihr im Handelsregister dokumentierter Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Vermittlung von Immobiliardarlehen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Gerade deshalb ist eine sorgfältige Unterscheidung notwendig.

Die echte Gesellschaft erklärt auf ihrem eigenen Internetauftritt, ausschließlich unter krediqs.immo tätig zu sein.

Ihre Warnung vom 19. Oktober 2026 betrifft ausdrücklich die abweichende Adresse kred-iqs.de. Die Erklärung, nur eine einzige eigene Website zu betreiben, wirft allerdings auch hinsichtlich kriqs.de erhebliche Fragen auf.

Ich empfehle Betroffenen, die tatsächliche Gesellschaft über unabhängig ermittelte Kontaktdaten anzusprechen und die Zugehörigkeit von kriqs.de ausdrücklich bestätigen oder verneinen zu lassen.

Warum die angebliche BaFin-Erlaubnis besonders genau geprüft werden sollte

Das Impressum von kriqs.de behauptet, die genannte Gesellschaft sei ein Kreditinstitut nach § 1 Abs. 1 KWG und verfüge über eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts nach § 32 Abs. 1 KWG.

Diese Behauptung ist von einer gewöhnlichen Erlaubnis zur Darlehensvermittlung zu unterscheiden.

Die echte KRED.IQs-Gesellschaft beschreibt ihre Berechtigungen dagegen als Erlaubnisse nach § 34i GewO und § 34c GewO.

Das ist juristisch ein erheblicher Unterschied: Die Erlaubnis zur Vermittlung von Darlehen ist keine Banklizenz zur eigenen Vergabe erlaubnispflichtiger Kredite.

Ob die auf kriqs.de genannten aufsichtsrechtlichen Angaben zutreffen, sollte deshalb unabhängig bei den zuständigen Stellen geprüft werden.

Eine gesonderte BaFin-Warnung speziell zu kriqs.de konnte ich nicht verifizieren. Die vorhandene Watchlist-Warnung ist hiervon zu unterscheiden.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über kriqs.de eine Kreditanfrage gestellt oder bereits Zahlungen geleistet haben, empfehle ich folgende Schritte:

  1. Keine Vorauszahlungen leisten. Überweisen Sie bei einem Betrugsverdacht weder Bearbeitungsgebühren noch angebliche Versicherungsbeiträge.
  2. Ihre Bank informieren. Melden Sie verdächtige Zahlungen unverzüglich und lassen Sie Rückruf- oder Reklamationsmöglichkeiten prüfen.
  3. Die echte Gesellschaft kontaktieren. Fragen Sie über unabhängig recherchierte Kontaktdaten nach der Zugehörigkeit der Internetadresse.
  4. Die Kreditunterlagen sichern. Bewahren Sie Angebote, Verträge, AGB und Zahlungsaufforderungen vollständig auf.
  5. Den Datenumfang dokumentieren. Notieren Sie, welche Ausweis-, Konto- und Einkommensinformationen übermittelt wurden.
  6. Nachrichten archivieren. Sichern Sie E-Mails mit vollständigen Kopfzeilen, Messenger-Verläufe und Telefonnummern.
  7. Konten schützen. Ändern Sie gefährdete Passwörter, aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung und prüfen Sie unberechtigte Zugriffe.
  8. Rechtliche Schritte prüfen lassen. Klären Sie mögliche Zahlungsrückforderungen, Ansprüche wegen Täuschung und Maßnahmen bei Identitätsmissbrauch.

Ich rate außerdem, weder Nachrichten noch bereits heruntergeladene Dokumente vorschnell zu löschen. Sie können für spätere Ermittlungen entscheidend sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Ein besonders gefährlicher Moment: Die angebliche Kreditfreigabe

Bei betrügerischen Kreditangeboten wird mitunter erst nach einer vermeintlichen Zusage eine Zahlung verlangt.

Angeblich müsse eine Kreditversicherung abgeschlossen, ein Sicherungsbetrag hinterlegt oder eine Auszahlung technisch freigeschaltet werden.

Ob entsprechende Forderungen bei kriqs.de bereits gegenüber einzelnen Interessenten erhoben wurden, muss anhand konkreter Unterlagen festgestellt werden.

Ich empfehle grundsätzlich: Wer einen Kredit erhalten möchte, sollte nicht ungeprüft zuerst Geld an einen unbekannten Empfänger zahlen.

Bei Zahlungsforderungen den Empfänger prüfen

Steht auf der Zahlungsanweisung der Name einer Privatperson oder einer bislang unbekannten Gesellschaft, sollte dies besonders kritisch hinterfragt werden.

Keine Mahnung ohne Prüfung akzeptieren

Auch die Drohung mit Inkasso oder Vertragsstrafen beweist nicht, dass eine Forderung rechtmäßig besteht.

Ich empfehle, zweifelhafte Forderungen schriftlich bestreiten und rechtlich überprüfen zu lassen, statt aus Angst vorschnell zu bezahlen.

kriqs.de und die Gefahr des Identitätsmissbrauchs

Bei einem möglichen Kreditbetrug kann der Schaden weit über eine einzelne Überweisung hinausgehen.

Wer Ausweiskopien, Kontodaten oder persönliche Angaben übermittelt hat, muss berücksichtigen, dass diese Informationen unter Umständen missbraucht werden könnten.

Besonders problematisch wäre die Verwendung personenbezogener Daten für weitere Kontoeröffnungen oder betrügerische Vertragsabschlüsse.

Ich empfehle Betroffenen, verdächtige Abbuchungen unverzüglich zu melden und unerwartete Vertragsbestätigungen sorgfältig zu prüfen.

Wurden Onlinebanking-Zugangsdaten preisgegeben, sollte die Bank unmittelbar über eine mögliche Kontogefährdung informiert werden.

Bei einem konkreten Verdacht auf Identitätsmissbrauch kann auch eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Warum das Kleingedruckte einen weiteren Widerspruch enthält

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von kriqs.de bezeichnen die KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH als Vertragspartnerin.

Zugleich sollen die Bedingungen den Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen regeln, die diese Gesellschaft angeblich selbst abschließt.

Die echte, im Handelsregister dokumentierte Gesellschaft ist dagegen ihrem Unternehmensgegenstand nach auf Vermittlungsleistungen ausgerichtet.

Diese Abweichung sollte nicht übergangen werden.

Ich würde prüfen, ob die auf kriqs.de verwendeten Vertragsunterlagen tatsächlich von der genannten Gesellschaft stammen und ob überhaupt eine wirksame vertragliche Beziehung entstanden ist.

Besonders wichtig sind dabei elektronische Unterschriften, Zeitstempel, E-Mail-Absender und die Identität der Person, die das Angebot übermittelt hat.

Bereits Geld überwiesen? Welche Rückforderungsmöglichkeiten bestehen

Bei kriqs.de kann eine Rückforderung von Vorauszahlungen wichtiger sein als die Frage nach einer ausgebliebenen Kapitalanlagerendite.

Denn nach den veröffentlichten Angaben handelt es sich vorrangig um ein Kreditangebot, nicht um eine klassische Investmentplattform.

Bei selbst autorisierten Banküberweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Rückzahlungsanspruch gegenüber dem eigenen Kreditinstitut.

Ein unverzüglicher Überweisungsrückruf kann dennoch sinnvoll sein.

Wurde eine Zahlung ohne wirksame Autorisierung ausgeführt, können dagegen Ansprüche gemäß § 675u BGB relevant werden.

Bei Kartenzahlungen sollten mögliche Reklamationsverfahren und deren Fristen geprüft werden.

Ich empfehle, den Zahlungsweg und die Identität des Empfängers exakt zu dokumentieren. Daraus kann sich ergeben, gegen wen ein unmittelbarer Rückzahlungsanspruch gerichtet werden könnte.

Welche rechtlichen Ansprüche bei einem nachgewiesenen Finanzbetrug bestehen können

Sollte sich herausstellen, dass Interessenten vorsätzlich über die Identität des Kreditgebers oder über eine angeblich bevorstehende Auszahlung getäuscht wurden, kann § 263 Abs. 1 StGB einschlägig sein.

Zivilrechtlich kommen dann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder aus § 826 BGB infrage.

Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB kann geprüft werden.

Bei ohne Rechtsgrund vereinnahmten Zahlungen können zudem Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB entstehen.

Entscheidend ist, wer die betreffende Erklärung abgegeben und wer das Geld tatsächlich erhalten hat.

Die Verwendung des Namens einer existierenden Gesellschaft begründet dabei nicht automatisch deren Haftung für mögliche Handlungen unbekannter Dritter.

Was die Warnung vom 2. November 2026 für Betroffene bedeutet

Die Watchlist Internet hat kriqs.de ausdrücklich unter den problematischen Finanzangeboten erfasst.

Auch eine technische Überprüfung vom 3. November 2026 stellte Auffälligkeiten bei den Kontaktdaten, den Pflichtinformationen und der Zuordnung des Betreibers fest.

Solche Bewertungen ersetzen weder ein strafrechtliches Urteil noch den individuellen Nachweis eines Vermögensschadens.

Sie sind jedoch ein ernst zu nehmender Anlass, keine weiteren finanziellen Verpflichtungen einzugehen.

Bei konkreten Betrugsanzeichen empfehle ich eine sorgfältig vorbereitete Strafanzeige mit sämtlichen Zahlungsbelegen, Vertragsunterlagen und relevanten Nachrichten.

Vorsicht ist außerdem vor sogenannten Recovery Scams geboten: Angebliche Ermittler oder Rückholunternehmen versprechen die Erstattung verlorener Gelder und verlangen zunächst weitere Gebühren.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Wie ich Betroffenen von kriqs.de helfe

Bei kriqs.de stehen ungewöhnliche Kreditversprechen, eine unklare Zuordnung zu einer tatsächlich existierenden Frankfurter Gesellschaft und eine aktuelle Verbraucherschutzwarnung im Mittelpunkt.

Die entscheidenden anwaltlichen Fragen lauten: Wurde eine Unternehmensidentität missbräuchlich verwendet? Sind bereits Zahlungen geflossen? Und welche rechtlichen Schritte kommen gegen identifizierbare Verantwortliche infrage?

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit der rechtlichen Aufarbeitung von Finanzbetrug, Anlagebetrug und betrügerischen Online-Finanzangeboten.

Bei einem entsprechenden Verdacht prüfe ich den konkreten Sachverhalt, die Vertragsunterlagen, vorhandene Beweise, Zahlungswege und mögliche rechtliche Ansprüche. Anschließend untersuche ich, ob außergerichtliche Rückforderungen, eine Strafanzeige oder gerichtliche Maßnahmen sinnvoll sind.

Wenn Sie über kriqs.de eine Kreditanfrage gestellt haben, persönliche Dokumente übermittelt haben oder bereits Geld verloren haben, können Sie über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Teilen Sie mir möglichst mit, welche Unterlagen Sie eingereicht haben, wer Sie kontaktiert hat und ob bereits Zahlungen erfolgt sind.

Eine Rückerstattung lässt sich nicht garantieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann jedoch helfen, weitere Schäden zu verhindern und bestehende Ansprüche gezielt zu verfolgen.