Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Trading Betrug?

Leading Asset Management (lam-int.com): BaFin-Warnung, WhatsApp-Anlagetipps und neue Login-Adressen – was Anleger wissen müssen

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Ein angeblicher Börsenexperte erklärt in einer WhatsApp-Gruppe seine nächste Handelsstrategie. Andere Teilnehmer reagieren begeistert. Eine Assistentin beantwortet Fragen, und über die App „LAM INT“ lassen sich vermeintliche Gewinne verfolgen. Doch was geschieht, wenn ein Anleger sein Geld zurückverlangt und plötzlich ein Bonus, eine zusätzliche Zahlung oder eine neue Internetadresse ins Spiel kommt?

Bei Leading Asset Management (lam-int.com) bestehen erhebliche Anhaltspunkte für ein problematisches Investmentangebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor dem Unternehmen und den damit verbundenen Angeboten gewarnt. Öffentlich dokumentiert sind außerdem Vorwürfe des Identitätsmissbrauchs und Berichte über Schwierigkeiten bei Auszahlungen.

Wer bereits investiert hat, sollte weitere Zahlungen einstellen, die ursprüngliche WhatsApp-Kommunikation sichern und unverzüglich seine Zahlungswege überprüfen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

1. Leading Asset Management: Die BaFin-Warnung betrifft mehr als eine Website

Die BaFin warnt vor Angeboten der Leading Asset Management mit angeblichem Sitz in Denver, USA. Dabei nennt sie insbesondere die Internetadresse lam-int.com, WhatsApp-Gruppen und die Anwendung „LAM INT“.

Nach den veröffentlichten behördlichen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Eine solche Warnung ist erheblich. Sie bedeutet allerdings nicht, dass bereits jede einzelne Zahlung strafgerichtlich als Betrug festgestellt wurde.

Ich empfehle, die behördlichen Feststellungen gemeinsam mit den persönlichen Vertrags- und Zahlungsunterlagen aufzubewahren. Erst diese Kombination ermöglicht eine konkrete rechtliche Bewertung.

2. Warum die WhatsApp-Gruppe zum wichtigsten Beweismittel werden kann

Bei Leading Asset Management spielt die Kommunikation über Messenger-Dienste eine besondere Rolle.

Öffentlich dokumentierte Berichte nennen einen angeblichen Experten namens Marico J. Michael und eine als Assistentin auftretende Emily Rose Carter. In den Gruppen soll unter anderem der „QuantAllianz Profit Plan“ vorgestellt worden sein.

Diese Namen belegen noch keine verifizierte Identität der handelnden Personen.

Die Nachricht unmittelbar vor der Einzahlung

Ich rate Anlegern, nicht nur Werbeversprechen zu fotografieren. Besonders wichtig ist die konkrete Nachricht, nach der eine Überweisung oder Kryptowährungstransaktion erfolgte.

Exportieren Sie den gesamten Chat einschließlich Gruppennamen, Teilnehmernummern, Sprachnachrichten und Zeitangaben. Notieren Sie, welche Person welche Handelsentscheidung empfohlen hat.

Eine solche Dokumentation kann später helfen, eine mögliche Täuschung und den Zusammenhang mit der Zahlung nachzuweisen.

3. Die ungewöhnlichen Zahlen im Whitepaper von lam-int.com

Ein öffentlich abrufbares Whitepaper zeichnet ein beeindruckendes Bild des Unternehmens.

Darin behauptet Leading Asset Management, seit 2020 tätig zu sein, mehr als 8.000 Mitarbeiter zu beschäftigen und über 100.000 Kunden in mehr als 60 Ländern betreut zu haben.

Außerdem werden internationale Unternehmensfinanzierungen, Börsengänge und Übernahmen als Tätigkeitsfelder beschrieben.

Diese Angaben sind zunächst Selbstdarstellungen des Anbieters, keine unabhängig bestätigten Unternehmensdaten.

Wie Anleger die Größenangaben überprüfen können

Ein Unternehmen dieser Größenordnung sollte grundsätzlich überprüfbare Registerunterlagen, verantwortliche Führungspersonen und belastbare Geschäftsberichte vorweisen können.

Ich würde insbesondere untersuchen, ob die behauptete US-Gesellschaft tatsächlich existiert und welche juristische Person Vertragspartner deutscher Anleger geworden sein soll.

Die bloße Veröffentlichung eines umfangreichen Whitepapers ersetzt keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

4. Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie bei Leading Asset Management (lam-int.com) Geld angelegt haben, empfehle ich diese acht Schritte:

  1. Keine weiteren Einzahlungen leisten. Zahlen Sie weder angebliche Steuern noch Bonusablösungen oder Freischaltungsgebühren.
  2. Bank oder Kartenanbieter kontaktieren. Lassen Sie einen möglichen Überweisungsrückruf beziehungsweise ein Reklamationsverfahren prüfen.
  3. WhatsApp-Gruppen vollständig sichern. Exportieren Sie Gruppenchats, Einzelgespräche und Zahlungsanweisungen.
  4. App-Daten dokumentieren. Speichern Sie Kontostände, Transaktionshistorien, Bonusgutschriften und Auszahlungsanträge.
  5. Empfängerkonten auflisten. Erfassen Sie IBAN, BIC, Kontoinhaber und Zahlungsdaten.
  6. Kryptozahlungen nachvollziehbar machen. Sichern Sie Wallet-Adressen, Netzwerke und Transaktions-Hashes.
  7. Geräte und Konten schützen. Prüfen Sie AnyDesk, TeamViewer und unbekannte Zugriffsrechte; ändern Sie gefährdete Passwörter.
  8. Rechtliche Schritte prüfen lassen. Besonders bei kürzlich erfolgten Zahlungen sollte keine unnötige Zeit verstreichen.

Bewahren Sie sämtliche Originaldateien unverändert auf. Eine chronologische Übersicht kann die spätere Prüfung deutlich erleichtern.

5. Der angebliche BaFin-Hinweis auf der Website ist besonders bemerkenswert

Nach öffentlich dokumentierten Darstellungen hat Leading Asset Management auf seiner Website einen eigenen Warnhinweis veröffentlicht.

Darin soll der Eindruck entstanden sein, der Anbieter sei erst durch die BaFin auf bestimmte problematische Vorgänge aufmerksam geworden.

Die Finanzaufsicht hat dieser Darstellung ausdrücklich widersprochen und sie als unzutreffend bezeichnet.

Das ist für Anleger wichtig: Eine Erklärung des betroffenen Unternehmens darf nicht mit einer behördlichen Entlastung verwechselt werden.

Meine Empfehlung: Prüfen Sie regulatorische Aussagen stets anhand der Originalveröffentlichung der zuständigen Behörde. Screenshots angeblicher Freigaben oder Entwarnungen sind kein ausreichender Nachweis.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

6. Leading Asset Management: Was hinter dem Wechsel zur Adresse h5.kssdfjk.com steckt

Ein weiterer öffentlich berichteter Vorgang betrifft die Erreichbarkeit der Handelsoberfläche.

Nachdem die bisherige App nach entsprechenden Berichten nicht mehr verfügbar gewesen sein soll, wurden Nutzer angeblich aufgefordert, sich über h5.kssdfjk.com anzumelden.

Ein solcher Domainwechsel ist nicht automatisch ein Betrugsbeweis. Er kann aber die Beweissicherung erheblich erschweren.

Was vor einem erneuten Login gesichert werden sollte

Ich empfehle, die ursprüngliche Registrierungsbestätigung, alte Login-Adresse und sämtliche Mitteilungen über den Wechsel aufzubewahren.

Notieren Sie außerdem, ob Kontostände und Transaktionshistorien unverändert übernommen wurden.

Die technische oder rechtliche Verbindung zwischen den verschiedenen Adressen muss gesondert nachgewiesen werden. Dass beide öffentlich im Zusammenhang mit lam-int.com genannt werden, genügt dafür allein nicht.

7. Der Bonus als Auszahlungsfalle: Welche Bedingungen wirklich gelten

Bei Leading Asset Management werden in veröffentlichten Berichten auch Bonusmodelle und VIP-Angebote thematisiert.

Besonders kritisch wäre folgende Konstellation: Ein Anleger erhält einen angeblichen Handelsbonus. Beim Auszahlungsantrag heißt es plötzlich, zuvor müsse ein bestimmtes Handelsvolumen erreicht werden.

Ob eine solche Bedingung wirksam ist, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Ich empfehle, die Bonusbedingungen zum Zeitpunkt der Gutschrift zu sichern. Lassen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen transparent vereinbart wurden und ob sie überhaupt auf das ursprünglich eingezahlte Kapital angewendet werden dürfen.

Wichtig: Ein interner VIP-Status begründet keine automatische Pflicht, weiteres Geld einzuzahlen.

8. Leading Asset Management Auszahlung: Drei Beträge müssen getrennt werden

Wer Geld über lam-int.com zurückfordern möchte, sollte seine finanzielle Situation zunächst in drei Kategorien aufteilen.

Erstens: tatsächlich eingezahltes Kapital. Zweitens: tatsächlich erhaltene Rückzahlungen. Drittens: lediglich innerhalb der App angezeigte Gewinne und Boni.

Ich empfehle, zunächst den realen Zahlungsabfluss zu berechnen.

Ein Dashboard, das beispielsweise 90.000 Euro ausweist, beweist nicht, dass diese Summe tatsächlich bei einem Finanzinstitut vorhanden ist.

Die Auszahlung schriftlich verlangen

Falls eine Auszahlung blockiert wird, dokumentieren Sie Datum, Betrag und die konkrete Antwort des Anbieters.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Zahlen Sie keine zusätzliche Sicherheitsleistung, nur weil ein angeblicher Berater eine spätere vollständige Auszahlung verspricht.

9. Banküberweisung oder Krypto: Wo rechtliche Unterschiede entstehen

Bei einer selbst autorisierten Überweisung besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank.

Ein zeitnaher Überweisungsrückruf kann dennoch sinnvoll sein. Bei nicht autorisierten Zahlungen kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen § 675u Satz 2 BGB in Betracht.

Bei Kreditkartenzahlungen sollten mögliche Chargeback-Verfahren und deren Fristen geprüft werden.

Bei Kryptowährungen ist eine gewöhnliche Rückbuchung regelmäßig ausgeschlossen. Transaktions-Hashes können jedoch helfen, Zahlungsströme zu analysieren und mögliche Empfänger zu identifizieren.

Ich rate, jede Zahlung mit der vorausgegangenen WhatsApp-Anweisung zu verbinden. Gerade diese Zuordnung kann rechtlich entscheidend sein.

10. Welche Ansprüche bei einem möglichen LAM-Anlagebetrug bestehen?

Wurden Anleger nachweislich vorsätzlich durch falsche Angaben zur Einzahlung bewegt, kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.

Daneben können § 826 BGB und bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant sein.

Ich würde insbesondere prüfen, wer die Zahlungsanweisungen erteilte, welche Angaben über Regulierung und Handelsgeschäfte gemacht wurden und wer das Geld tatsächlich erhielt.

Eine Haftung von Banken oder Zahlungsdienstleistern entsteht nicht allein dadurch, dass sie eine Zahlung technisch abgewickelt haben.

11. Nach dem Verlust droht möglicherweise die nächste Täuschung

Bei einem möglichen Investmentbetrug können Betroffene später von angeblichen Ermittlern oder Blockchain-Spezialisten angesprochen werden.

Diese behaupten, verlorene Gelder seien bereits gefunden. Für die Freigabe verlangen sie eine Gebühr.

Ich warne vor solchen Recovery Scams.

Geben Sie niemals Wallet-Wiederherstellungsphrasen heraus und installieren Sie keine Fernwartungssoftware auf Aufforderung unbekannter Personen.

Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, ersetzt aber keine eigenständige zivilrechtliche Prüfung.

12. Leading Asset Management: Jetzt Beweise und Zahlungswege zusammenführen

Bei Leading Asset Management (lam-int.com) treffen mehrere schwerwiegende Warnsignale zusammen: die BaFin-Warnung, die Verbreitung über WhatsApp-Gruppen, der dokumentierte Identitätsmissbrauch im Umfeld des Angebots und Berichte über problematische Auszahlungsbedingungen.

Entscheidend ist nun, den individuellen Sachverhalt zu rekonstruieren: Welche Aussagen führten zu Ihren Einzahlungen? Wer erhielt das Geld? Welche Auszahlungsbedingungen wurden nachträglich gestellt?

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich die vorhandenen Unterlagen, Zahlungswege, mögliche Verantwortliche und rechtliche Ansprüche.

Je nach Ergebnis können Zahlungsrückrufe, außergerichtliche Forderungen, eine Strafanzeige oder gerichtliche Schritte sinnvoll sein. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren.

Mein Rat: Sichern Sie insbesondere die WhatsApp-Kommunikation, die ursprünglichen Bonusbedingungen und sämtliche Nachrichten über einen Wechsel der Handelsplattform.

Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung zu ihren Erfahrungen mit Leading Asset Management anfordern.