Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Trading Betrug?

Novadius Management (novadiusmanagement.com): BaFin-Warnung, falsche US-Regulierung und die entscheidende Spur zum Anlegergeld

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Der Kontostand sieht beruhigend aus. Ein vermeintlicher Anlageberater spricht von erfolgreichen Geschäften, das Investment scheint sich zu entwickeln. Doch während auf dem Bildschirm Gewinne erscheinen, bleibt eine viel wichtigere Frage offen: Auf welchem tatsächlichen Konto befindet sich das Geld?

Bei Novadius Management (novadiusmanagement.com) ist diese Frage besonders dringlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2026 eine ausdrückliche Warnung veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Behörde werden über die Internetangebote Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis erbracht. Auch die behauptete Regulierung in den USA bezeichnet die BaFin als unwahr.

Wer über Novadius Management investiert hat, eine Auszahlung erwartet oder einen Anlagebetrug vermutet, sollte deshalb nicht allein auf das Kundenkonto vertrauen.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht erläutere ich, wie ich die rechtlichen Ansatzpunkte eines solchen Sachverhalts untersuchen würde. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Die BaFin-Warnung verändert die Ausgangslage bei Novadius Management

Die behördliche Warnung betrifft zwei Internetadressen: novadiusmanagement.com und novadiusmanagement.ai.

Nach den veröffentlichten Erkenntnissen der BaFin verfügt der Betreiber nicht über die für die angebotenen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erforderliche Erlaubnis. Zusätzlich soll auf den Internetseiten wahrheitswidrig eine Regulierung in den Vereinigten Staaten behauptet worden sein.

Das ist mehr als eine bloße Unstimmigkeit im Impressum. Eine angebliche behördliche Beaufsichtigung kann für Anleger ein wesentliches Argument bei der Entscheidung über eine Einzahlung sein.

Ich empfehle daher, sämtliche Aussagen zur Regulierung zu sichern: Screenshots, Werbeunterlagen, Vertragsdokumente und Nachrichten des persönlichen Ansprechpartners.

Eine BaFin-Warnung ist keine strafgerichtliche Verurteilung. Sie liefert aber einen konkreten Anlass, den Anbieter und die eigenen Zahlungen unverzüglich überprüfen zu lassen.

Die amerikanische Verbindung: Ein Name, zwei unterschiedliche Sachverhalte

Bei der Recherche zu Novadius Management fällt eine Namensähnlichkeit auf: In den Vereinigten Staaten existiert ein Vermögensverwalter namens Novadius Wealth Management.

Dieses Unternehmen ist in amerikanischen Aufsichtsunterlagen unter der Firmennummer 148229 geführt. Der tatsächliche US-Anbieter ist jedoch nicht schon deshalb mit dem Angebot auf novadiusmanagement.com verbunden.

Eine solche Verbindung ist anhand der öffentlich bekannten Angaben nicht belegt.

Was ein Registereintrag tatsächlich beweist

Ein Eintrag in einer Finanzaufsichtsdatenbank belegt zunächst nur die dort aufgeführte Registrierung des konkreten Rechtsträgers.

Er legitimiert keine beliebige Internetseite mit einem ähnlich klingenden Namen.

Welche Angaben ich vergleichen würde

Entscheidend sind die vollständige Firma, Registrierungsnummer, Geschäftsanschrift, Internetdomain und die Personen, die gegenüber dem Anleger aufgetreten sind.

Ich rate Betroffenen, diese Informationen in einer Übersicht gegenüberzustellen. Gerade kleine Unterschiede können bei der Identifizierung möglicher Verantwortlicher wichtig werden.

Novadius Management: Warum der 9. April 2026 ein interessantes Datum ist

In öffentlich zugänglichen Recherchen wird für novadiusmanagement.com der 9. April 2026 als Registrierungsdatum der Domain genannt.

Sollte sich dieses Datum anhand der historischen Registrierungsdaten bestätigen, wäre es ein wichtiger Anhaltspunkt für die zeitliche Einordnung des Internetangebots.

Ein neu registrierter Internetauftritt ist nicht automatisch unseriös. Problematisch kann es jedoch werden, wenn zugleich der Eindruck einer langjährig etablierten, international beaufsichtigten Vermögensverwaltung vermittelt wird.

Ich empfehle Anlegern deshalb, ältere Werbeaussagen mit dem tatsächlichen Entstehungszeitpunkt des Internetauftritts abzugleichen.

Auch die verwendete Kontaktadresse info@novadiusmanagement.com und eine in Veröffentlichungen genannte Schweizer Telefonnummer können für die Beweissicherung relevant sein. Sie belegen für sich genommen allerdings weder den tatsächlichen Unternehmenssitz noch die Identität der Verantwortlichen.

Was die erste Überweisung über den möglichen Anlagebetrug verraten kann

Bei der rechtlichen Prüfung würde ich mit der ersten Zahlung beginnen, nicht mit dem zuletzt angezeigten Tradinggewinn.

Warum? Weil sich aus dem Überweisungsbeleg konkrete Tatsachen ergeben: ein Zahlungstag, ein Betrag, ein Empfängerkonto und möglicherweise ein identifizierbarer Kontoinhaber.

Ich empfehle, sämtliche Zahlungen an Novadius Management chronologisch zu erfassen.

Wenn der Empfänger nicht Novadius Management heißt

Eine abweichende Empfängerbezeichnung muss nicht zwingend rechtswidrig sein. Sie verlangt aber eine nachvollziehbare Erklärung.

Bewahren Sie insbesondere Nachrichten auf, in denen Ihnen ein bestimmtes Konto für die Einzahlung genannt wurde.

Wenn das Empfängerkonto später gewechselt wurde

Dokumentieren Sie, wer den Wechsel angeordnet hat und mit welcher Begründung.

Solche Veränderungen können Hinweise auf unterschiedliche Zahlungsempfänger oder zwischengeschaltete Unternehmen liefern.

Wenn Kryptowährungen verwendet wurden

Sichern Sie zusätzlich die Wallet-Adresse, den Transaktions-Hash und den Namen der Kryptobörse.

Eine Blockchain-Transaktion lässt sich normalerweise nicht zurückbuchen. Ihre öffentliche Transaktionsspur kann jedoch für weitere Ermittlungen relevant sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei einem Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Novadius Management empfehle ich diese Schritte in der folgenden Reihenfolge:

  1. Keine weiteren Beträge einzahlen. Auch nicht für angebliche Steuern, Verifizierungen oder Auszahlungsfreigaben.
  2. Die Bank unverzüglich informieren. Melden Sie den Verdacht und lassen Sie einen möglichen Überweisungsrückruf veranlassen.
  3. Das Kundenkonto dokumentieren. Sichern Sie Kontostände, Transaktionslisten und Auszahlungsanträge.
  4. Kommunikationsverläufe exportieren. Speichern Sie WhatsApp-, Telegram- und E-Mail-Nachrichten vollständig.
  5. Alle Empfängerkonten auflisten. Erfassen Sie IBAN, Empfänger, Zahlungsbetrag und Buchungsdatum.
  6. Zugänge absichern. Kontrollieren Sie Fernwartungsprogramme, ändern Sie gefährdete Passwörter und aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  7. Weitere Dokumentenübermittlungen stoppen. Versenden Sie keine zusätzlichen Ausweiskopien oder Bankunterlagen an ungeprüfte Ansprechpartner.
  8. Ansprüche prüfen lassen. Klären Sie frühzeitig, ob identifizierbare Empfänger oder andere Beteiligte rechtlich in Anspruch genommen werden können.

Ich rate ausdrücklich davon ab, aus Verzweiflung eine letzte Zahlung zu leisten, um ein angeblich bereits freigegebenes Guthaben zu erhalten.

Novadius Management Auszahlung: Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen

Wer eine Auszahlung bei novadiusmanagement.com beantragt hat, sollte den Vorgang möglichst genau dokumentieren.

Notieren Sie das Datum, den beantragten Betrag und die Antwort des Ansprechpartners. Speichern Sie auch Zusagen, wonach das Geld innerhalb einer bestimmten Frist eintreffen sollte.

Aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen ergeben sich Hinweise auf Beschwerden über Auszahlungsprobleme und zusätzliche Zahlungsforderungen. Ob ein solcher Ablauf im konkreten Fall stattgefunden hat, muss anhand der eigenen Unterlagen festgestellt werden.

Besonders kritisch sind Forderungen, wonach eine Auszahlung erst nach einer weiteren Überweisung erfolgen soll.

Ich empfehle, für jede solche Forderung die vertragliche Grundlage und die Identität des Zahlungsempfängers anzufordern. Bis zur unabhängigen Klärung sollten keine weiteren Beträge gezahlt werden.

Drei verschiedene Zahlungswege – drei verschiedene rechtliche Prüfungen

Die Möglichkeit, Geld zurückzuerhalten, hängt wesentlich davon ab, wie die Einzahlung erfolgt ist.

Bei einer Banküberweisung kann ein zeitnaher Rückrufversuch sinnvoll sein. Eine vom Anleger selbst autorisierte Überweisung ist allerdings grundsätzlich nicht allein wegen einer später erkannten Täuschung erstattungsfähig. § 675p BGB regelt die Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen; § 675u BGB betrifft nicht autorisierte Zahlungen.

Bei einer Kreditkartenzahlung kann ein Chargeback-Verfahren infrage kommen. Dabei sind die jeweiligen Kartenregelwerke und Reklamationsfristen zu beachten.

Bei einer Kryptozahlung muss untersucht werden, wohin die Vermögenswerte übertragen wurden und ob identifizierbare Dienstleister in der Transaktionskette erscheinen.

Ich würde außerdem prüfen, ob ein Anleger zunächst Geld auf sein eigenes Kryptobörsenkonto eingezahlt und erst anschließend an eine fremde Wallet transferiert hat. Diese beiden Vorgänge sind rechtlich getrennt zu bewerten.

Wie sich ein Schaden bei Novadius Management rechtlich beziffern lässt

Eine häufig übersehene Frage betrifft die Schadenshöhe.

Zeigt ein Tradingkonto beispielsweise einen erheblichen Gewinn, bedeutet das nicht automatisch, dass dieser Betrag tatsächlich erwirtschaftet wurde oder vollständig als Schaden geltend gemacht werden kann.

Ich empfehle zunächst eine Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Einzahlungen und der real erhaltenen Rückzahlungen.

Weitere Schäden oder entgangene Gewinne müssen gesondert rechtlich geprüft und nachgewiesen werden.

Bei einer nachgewiesenen vorsätzlichen Täuschung können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB in Betracht kommen.

Daneben sind Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu prüfen, wenn jemand ohne rechtlichen Grund Vermögenswerte erlangt hat.

Die entscheidende Frage bleibt: Gegen wen lassen sich diese Ansprüche tatsächlich durchsetzen?

Warum eine Strafanzeige nicht die gesamte rechtliche Strategie ersetzt

Bei einem begründeten Verdacht auf Anlagebetrug kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.

Ich empfehle, der Anzeige eine geordnete Darstellung der Zahlungen, der verwendeten Domains und der beteiligten Kontaktpersonen beizufügen.

In geeigneten Fällen können Ermittlungsbehörden Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten prüfen. Ein möglicher Vermögensarrest richtet sich nach § 111e StPO.

Allerdings führt eine Strafanzeige nicht automatisch zu einer Rückzahlung.

Parallel sollten mögliche zivilrechtliche Ansprüche untersucht werden. Dabei sind auch Verjährungsfristen zu beachten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre; ihr Beginn bestimmt sich grundsätzlich nach § 199 Abs. 1 BGB.

Die zweite Gefahr: Angebliche Rückholfirmen nach dem Investmentverlust

Nach einem möglichen Anlagebetrug können Geschädigte erneut kontaktiert werden.

Angebliche Ermittler, Blockchain-Spezialisten oder Behördenvertreter behaupten dann, verlorene Gelder bereits gefunden zu haben. Für die Auszahlung soll zunächst eine Gebühr entrichtet werden.

Ich empfehle, solche Angebote grundsätzlich unabhängig zu überprüfen.

Geben Sie niemals private Wallet-Schlüssel, Seed-Phrases oder TANs heraus. Überweisen Sie keine angeblichen Freischaltungsbeträge an unbekannte Rückholunternehmen.

Auch eine professionell gestaltete Bescheinigung ist kein Beweis für einen tatsächlichen Rückzahlungsanspruch.

Novadius Management: Welche nächsten Schritte ich Betroffenen empfehle

Wer über Novadius Management (novadiusmanagement.com) oder novadiusmanagement.ai investiert hat, sollte die BaFin-Warnung zum Anlass nehmen, die eigene Situation rechtlich überprüfen zu lassen.

Für eine erste Bewertung sind insbesondere Zahlungsbelege, Vertragsunterlagen, Kommunikationsverläufe und Nachweise über Auszahlungsversuche hilfreich.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich anhand solcher Unterlagen den konkreten Sachverhalt, mögliche Anspruchsgegner, die Zahlungswege und rechtlich sinnvolle weitere Schritte.

Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Doch wer frühzeitig handelt, seine Beweise vollständig sichert und die tatsächlichen Empfänger seines Geldes untersuchen lässt, schafft die Grundlage dafür, noch bestehende rechtliche Möglichkeiten gezielt zu verfolgen.