Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Trading Betrug?

Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com): Verdacht auf Festgeldbetrug – wo ist das Geld der Anleger?

Veröffentlicht am 20.10.2026 –

Ein Festgeldangebot soll vor allem eines vermitteln: Sicherheit. Ein fester Zinssatz, eine bekannte Bank und ein verbindlicher Rückzahlungstermin. Wer jedoch über Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com) eine Geldanlage angeboten bekommen hat, sollte besonders genau prüfen, ob das versprochene Bankgeschäft tatsächlich zustande gekommen ist.

Gegen das Angebot bestehen erhebliche Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen Festgeldbetrugs. Die Internetseite wirbt mit europäischen Bankpartnern und gesetzlicher Einlagensicherung. Doch entscheidend ist nicht, was ein Vermittler verspricht, sondern ob die Einlage tatsächlich bei einer regulierten Bank auf den Namen des Anlegers angelegt wurde.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Anlegern, die bereits Geld überwiesen haben oder bei Prime Consulting Group eine Auszahlung erwarten, empfehle ich eine schnelle Überprüfung ihrer Zahlungswege. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

1. Prime Consulting Group: Was hinter dem Versprechen sicherer Festgeldzinsen steckt

Auf primeconsulting-group.com präsentiert sich die Anbieterin als „Prime Consulting Group Ltd“. Das Geschäftsmodell soll darin bestehen, Privatpersonen Zugang zu attraktiven Festgeldangeboten verschiedener regulierter Banken innerhalb Europas zu verschaffen.

Die Internetseite stellt unabhängige Beratung, transparente Konditionen und Einlagenschutz bis zu 100.000 Euro heraus. Zudem verweist sie auf die digitale Plattform Wexller, über die entsprechende Festgeldangebote verglichen werden sollen.

Für mich ist dabei eine Frage entscheidend: Welche Bank ist am Ende tatsächlich Schuldnerin des Rückzahlungsanspruchs?

Ein Vermittler kann Zinsen vergleichen und einen Vertragsabschluss vorbereiten. Die Sicherheit eines echten Festgeldes entsteht aber erst durch ein wirksam begründetes Einlagenverhältnis mit einem entsprechenden Kreditinstitut.

Ich empfehle Interessenten deshalb, vor jeder Zahlung eine vollständige Vertragsbestätigung der angeblichen Partnerbank anzufordern und deren Echtheit unabhängig zu überprüfen.

2. Eine Londoner Geschäftsadresse ersetzt keine Bankzulassung

Bei der Recherche fällt eine konkrete Unternehmensangabe auf: Im britischen Gesellschaftsregister ist eine PRIME CONSULTING GROUP LTD unter der Nummer 16993940 eingetragen.

Als Gründungsdatum wird der 28. Januar 2026 genannt. Die registrierte Anschrift lautet Tower 42 International Financial Centre, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HN.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu vollständig erfundenen Unternehmensidentitäten. Ein vorhandener Registereintrag beweist allerdings weder eine aufsichtsrechtliche Zulassung noch die ordnungsgemäße Durchführung eines Festgeldgeschäfts.

Ich rate Betroffenen, zwischen drei Fragen zu unterscheiden: Existiert die Gesellschaft? Ist sie tatsächlich Betreiberin des konkreten Angebots? Und darf sie die angebotenen Finanzgeschäfte ausführen?

Diese Fragen müssen getrennt beantwortet werden. Insbesondere sollte die Berechtigung zu möglicherweise erlaubnispflichtigen Tätigkeiten anhand der einschlägigen Aufsichtsregister geprüft werden.

3. Primeconsulting-group.com und Wexller: Warum Anleger beide Angebote untersuchen sollten

Eine auffällige Besonderheit ist die auf primeconsulting-group.com selbst dargestellte Verbindung zu Wexller. Die Seite bezeichnet Wexller als digitale Tochterplattform für den Vergleich europäischer Festgeldangebote.

Für die rechtliche Bewertung reicht diese Selbstdarstellung nicht aus. Ich würde vielmehr untersuchen, welche Gesellschaft auf den jeweiligen Vertragsunterlagen erscheint, welche Personen die Beratung übernehmen und wer konkrete Zahlungsanweisungen erteilt.

Die entscheidende Frage nach der Vertragskette

Wer vermittelt das Festgeld, wer nimmt den Anlagebetrag entgegen und wer schuldet später die Rückzahlung?

Wenn diese Funktionen auf unterschiedliche Unternehmen verteilt sind, müssen die jeweiligen Rechtsbeziehungen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Betroffene sollten deshalb sämtliche Unterlagen beider Marken zusammenführen. Besonders relevant sind identische Ansprechpartner, übereinstimmende Bankverbindungen, gemeinsame Vertragsnummern und aufeinander abgestimmte E-Mail-Korrespondenz.

4. Warum die beworbene Einlagensicherung kein ausreichender Sicherheitsnachweis ist

Die Prime Consulting Group bewirbt den Schutz von Einlagen bis zu 100.000 Euro je Bank und Einleger. Diese Aussage greift einen wichtigen Grundsatz der europäischen Einlagensicherung auf.

Sie darf jedoch nicht mit einer Garantie für jede Zahlung verwechselt werden.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich anspruchsberechtigte Einlagen bei angeschlossenen Kreditinstituten – nicht Geld, das aufgrund einer Täuschung auf irgendein fremdes Konto überwiesen wurde.

So überprüfen Sie ein angebliches Festgeldkonto

Ich empfehle, direkt bei der genannten Bank nachzufragen, ob unter Ihren persönlichen Daten tatsächlich eine Festgeldanlage besteht.

Verwenden Sie hierfür ausschließlich Kontaktdaten, die Sie unabhängig über den offiziellen Internetauftritt des Kreditinstituts ermittelt haben. Telefonnummern aus Vermittlerunterlagen können für eine verlässliche Prüfung ungeeignet sein.

Liegt keine eigenständige Bankbestätigung vor, sollte vorerst kein weiterer Anlagebetrag überwiesen werden.

5. Die E-Mail-Adresse info@primeconsulting-group.com als mögliche Beweisspur

Bei einem Verdacht auf Festgeldbetrug kann eine unscheinbare E-Mail mehr Aufschluss geben als eine umfangreiche Werbebroschüre.

Die Adresse info@primeconsulting-group.com wird als Kontaktmöglichkeit genannt. Sollte darüber eine Anlage vermittelt worden sein, müssen die Nachrichten sorgfältig ausgewertet werden.

Ich empfehle, E-Mails nicht nur auszudrucken, sondern einschließlich ihrer technischen Kopfzeilen zu sichern. Daraus können sich Hinweise auf Versandwege und verwendete Systeme ergeben.

Achten Sie auf nachträgliche Vertragsänderungen

Wurde Ihnen zunächst eine bekannte europäische Bank genannt, später aber eine abweichende Empfängerbank mitgeteilt? Enthielten die Nachrichten wechselnde Ansprechpartner oder unterschiedliche Unternehmensbezeichnungen?

Solche Abweichungen können für den Nachweis einer Täuschung wesentlich sein. Erstellen Sie eine chronologische Übersicht und halten Sie auch telefonische Zahlungsanweisungen schriftlich fest.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

6. Was Sie jetzt sofort tun sollten

Haben Sie bei Prime Consulting Group bereits Geld investiert, empfehle ich sieben konkrete Maßnahmen:

  1. Veranlassen Sie keine weiteren Überweisungen. Auch angebliche Nachzahlungen zur Aktivierung oder Auszahlung sollten unterbleiben.
  2. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Hausbank. Melden Sie den Festgeldbetrugsverdacht und bitten Sie ausdrücklich um Prüfung eines Überweisungsrückrufs.
  3. Überprüfen Sie die Empfänger-IBAN. Stellen Sie fest, ob das Konto tatsächlich zu der beworbenen Anlagebank gehört.
  4. Sichern Sie die gesamte Korrespondenz. Dazu zählen insbesondere Nachrichten von info@primeconsulting-group.com, Vertragsangebote und Zahlungsanweisungen.
  5. Lassen Sie Ihre Festgeldanlage unabhängig bestätigen. Kontaktieren Sie das angebliche Kreditinstitut über selbst recherchierte Kontaktdaten.
  6. Schützen Sie persönliche Informationen. Geben Sie keine weiteren Ausweiskopien, Onlinebanking-Zugangsdaten oder Freigabecodes weiter.
  7. Dokumentieren Sie Ihren Schaden. Halten Sie Anlagebetrag, Zahlungsdatum, zugesagte Verzinsung und bisherige Rückzahlungsforderungen fest.

Ich rate außerdem dazu, sämtliche Zugangsdaten zu ändern, wenn Dritte Zugriff auf Ihr Onlinebanking oder Ihren Computer erhalten haben.

7. Prime Consulting Group: Kann eine Banküberweisung zurückgeholt werden?

Eine bereits ausgeführte Überweisung lässt sich regelmäßig nicht einseitig rückgängig machen. § 675p BGB regelt die Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen.

Trotzdem kann ein unverzüglicher Überweisungsrückruf sinnvoll sein. Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem davon ab, ob das Geld noch auf dem Empfängerkonto vorhanden ist.

Wann die eigene Bank haften könnte

Ich unterscheide bei der juristischen Prüfung zwischen selbst autorisierten Überweisungen und Zahlungen, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat.

Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge sieht § 675u BGB grundsätzlich einen Erstattungsanspruch vor. Bei eigenständig freigegebenen Überweisungen entsteht dagegen nicht automatisch ein Anspruch auf Rückzahlung durch die eigene Bank.

Im Einzelfall können zusätzliche Pflichtverletzungen relevant sein. Hierfür müssen die Umstände der Zahlung und etwaige erkennbare Warnsignale konkret untersucht werden.

8. Wenn das vermeintliche Festgeld plötzlich nicht verfügbar ist

Eine vereinbarte Laufzeit kann erklären, weshalb echtes Festgeld nicht jederzeit abgehoben werden darf. Sie rechtfertigt aber keine beliebigen zusätzlichen Zahlungsforderungen.

Sollte Prime Consulting Group die Rückzahlung verweigern oder unerwartete Gebühren verlangen, empfehle ich, eine nachvollziehbare schriftliche Begründung einzufordern.

Vermeiden Sie insbesondere Zahlungen zur angeblichen Steuerfreigabe oder Identitätsbestätigung.

Eine echte Fälligkeit und eine künstlich geschaffene Auszahlungssperre müssen rechtlich unterschieden werden.

Sichern Sie auch dann alle Unterlagen, wenn die vereinbarte Festgeldlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Ein begründeter Betrugsverdacht sollte nicht einfach bis zum Fälligkeitstermin ignoriert werden.

9. Welche Ansprüche bei einem Festgeldbetrug geprüft werden müssen

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kann insbesondere § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB eine Schadensersatzgrundlage darstellen. Unter entsprechenden Voraussetzungen kommt auch § 826 BGB in Betracht.

Daneben können bereicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB geprüft werden.

Ich untersuche dabei vor allem, wer das Geld tatsächlich erhalten hat und auf welcher rechtlichen Grundlage die Zahlung erfolgte.

Ein Kontoinhaber ist allerdings nicht automatisch persönlich zum Schadensersatz verpflichtet. Seine mögliche Haftung hängt von der konkreten Beteiligung, den rechtlichen Voraussetzungen und der verfügbaren Beweislage ab.

Strafanzeigen können Ermittlungen anstoßen, ersetzen jedoch nicht die eigenständige Prüfung zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche.

10. Primeconsulting-group.com: Vorsicht vor dem zweiten Betrugsversuch

Wer nach Informationen über Prime Consulting Group Betrug sucht, kann erneut ins Visier unseriöser Anbieter geraten.

Sogenannte Recovery Scams versprechen, bereits verlorenes Kapital durch Blockchain-Recherchen, angebliche Behördenkontakte oder besondere Rückholverfahren freizugeben.

Verlangt ein solcher Anbieter zunächst weitere Gebühren, ist besondere Vorsicht geboten.

Ich empfehle Betroffenen, keine Vorauszahlungen an unbekannte Rückholdienste zu leisten. Lassen Sie außerdem niemanden über Fernwartungssoftware auf Ihre Bankkonten zugreifen.

11. Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Jetzt Zahlungswege und Ansprüche prüfen

Bei einem möglichen Festgeldbetrug über Prime Consulting Group (primeconsulting-group.com) entscheidet häufig nicht das Werbeversprechen über die rechtlichen Möglichkeiten, sondern der tatsächliche Weg des Geldes.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei entsprechenden Sachverhalten insbesondere die Identität der Vertragspartner, die Empfängerkonten, die vorhandenen Beweismittel und mögliche Rückforderungs- sowie Schadensersatzansprüche.

Wer bereits über primeconsulting-group.com investiert oder mit info@primeconsulting-group.com kommuniziert hat, sollte möglichst frühzeitig handeln.

Über trading-betrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Schildern Sie insbesondere, wann und wohin Sie Geld überwiesen haben und welche Bank Ihnen als Festgeldinstitut genannt wurde.

Anhand dieser Angaben lässt sich prüfen, welche weiteren rechtlichen Schritte sinnvoll erscheinen. Eine erfolgreiche Rückzahlung kann nicht zugesichert werden. Entscheidend ist, vorhandene Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig zu erkennen und konsequent zu prüfen.