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Geld zurück nach Trading Betrug?

Richfield Invest SA (richfield-invest.com): Die Festgeldfalle hinter einer Schweizer Firmengeschichte

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Ein Festgeldangebot landet im E-Mail-Postfach. Die Konditionen wirken attraktiv, die Unterlagen professionell. Eine Frankfurter Geschäftsadresse, eine Schweizer Handelsregisternummer und Hinweise auf staatliche Finanzaufsicht sollen Sicherheit vermitteln. Doch was geschieht, wenn die angebliche Vermögensverwaltung gar nicht die Gesellschaft ist, für die sie sich ausgibt?

Bei Richfield Invest SA (richfield-invest.com) gibt es dafür erhebliche Anhaltspunkte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor dem Angebot gewarnt. Zudem führt eine auf der Website verwendete Schweizer Unternehmensidentität zu einer Gesellschaft, die inzwischen anders heißt.

Wer dort Festgeld angelegt hat, sollte nicht erst das vereinbarte Laufzeitende abwarten. Bei Verdacht auf Anlagebetrug kann gerade die Zeit unmittelbar nach einer Überweisung entscheidend sein.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Richfield Invest SA: Die BaFin warnt vor unerlaubten Angeboten

Die BaFin veröffentlichte am 2. September 2025 eine Warnung zu den Internetseiten richfield-invest.com und richfieldinvest.com.

Nach den Feststellungen der Behörde werden dort insbesondere Festgeldanlagen und Anlageberatung ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Die Betreiber behaupten außerdem, von der BaFin und der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt zu werden. Laut BaFin trifft dies nicht zu.

Das ist für Anleger ein wesentlicher Unterschied: Eine fehlende Erlaubnis ist nicht bloß eine Formalität, wenn mit der vermeintlichen staatlichen Kontrolle ausdrücklich um Vertrauen geworben wird.

Ich empfehle, entsprechende Aussagen aus Werbematerialien und Vertragsunterlagen zu sichern. Sie können für die Frage bedeutsam sein, wodurch eine Anlageentscheidung beeinflusst wurde.

Eine alte Schweizer Gesellschaft – aber ein neuer Internetauftritt

Die Website von Richfield Invest SA vermittelt den Eindruck einer langjährigen Unternehmensgeschichte.

Tatsächlich existierte in der Schweiz eine Gesellschaft dieses Namens. Der entscheidende Punkt liegt jedoch in ihrer Registerhistorie.

Die Schweizer Gesellschaft mit der Unternehmensidentifikationsnummer CHE-102.472.741 wurde im November 2023 in Richfield Family Office SA umbenannt.

Sie hat ihren Sitz in Paradiso im Kanton Tessin. Ihre frühere Firmierung erscheint weiterhin in historischen Register- und Unternehmensdaten.

Warum die frühere Firmierung keine Vollmacht ist

Ein unbekannter Anbieter kann echte historische Unternehmensdaten verwenden, ohne zur Vertretung der betreffenden Gesellschaft berechtigt zu sein.

Genau deshalb genügt es nicht, eine Handelsregisternummer zu finden.

Wer über richfield-invest.com investiert hat, sollte prüfen lassen, ob die tatsächliche Schweizer Gesellschaft die Internetseite, die verwendeten Ansprechpartner und die konkreten Verträge überhaupt autorisiert hat.

Aus einer möglichen missbräuchlichen Namensverwendung folgt nicht automatisch eine Haftung der echten Gesellschaft.

Der merkwürdige Widerspruch im Impressum

Das Impressum von richfield-invest.com nennt Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main als Adresse und die Telefonnummer +49 69 9432 1070.

Als Geschäftsführer erscheint dort der Name Dylan Degiorgi. Zugleich wird die Schweizer Handelsregisternummer CH-514.3.002.283-6 angegeben.

Bemerkenswert ist außerdem ein redaktioneller Fremdverweis: In den rechtlichen Hinweisen wird eine Zustimmung der Wealth Partners Tegernsee zur Vervielfältigung bestimmter Inhalte erwähnt.

Das wirft die Frage auf, ob Textbausteine aus anderen Unternehmensauftritten übernommen wurden.

Die Anschrift ist noch kein Geschäftssitznachweis

Ich rate Anlegern, den angegebenen Vertragspartner mit dem tatsächlichen Empfänger ihrer Überweisung abzugleichen.

Ein Impressum belegt nicht, dass eine Gesellschaft unter der genannten Adresse tatsächlich tätig ist.

Besonders kritisch wäre es, wenn Vertrag, Impressum und Empfängerkonto drei unterschiedliche Rechtsträger nennen.

Richfield Invest SA und die entscheidende Festgeldfrage: Bei welcher Bank liegt das Geld?

Bei einem Festgeldgeschäft ist die Identität der kontoführenden Bank zentral.

Ein Vermittler kann attraktive Zinssätze vergleichen. Die rechtliche Frage lautet jedoch, ob tatsächlich eine Einlage bei einem bestimmten Kreditinstitut begründet wurde.

Ich empfehle, die Kontoeröffnungsbestätigung der angeblichen Bank zu verlangen und deren Echtheit unabhängig zu überprüfen.

Kontaktieren Sie das Kreditinstitut ausschließlich über selbst recherchierte Kontaktdaten.

Ein fremder IBAN-Empfänger ist ein Warnsignal

Steht auf der Zahlungsanweisung eine andere Gesellschaft als die angeblich kontoführende Bank, muss dies nachvollziehbar erklärt werden.

Eine Überweisung an ein fremdes Sammel- oder Zwischenkonto ist nicht automatisch eine wirksame Festgeldanlage.

Prüfen Sie außerdem, ob die behauptete Einlagensicherung tatsächlich für das konkrete Produkt und das empfangende Institut gilt. Eine allgemeine Werbeaussage über gesetzliche Sicherungssysteme genügt dafür nicht.

Die Domainhistorie widerspricht dem Eindruck einer jahrzehntelangen Onlinepräsenz

Öffentliche Domainanalysen nennen den 4. Juli 2025 als Registrierungsdatum von richfield-invest.com.

Für die ähnlich geschriebene Domain richfieldinvest.com wird der 19. Juni 2025 genannt.

Eine neue Internetadresse ist für sich genommen nicht verdächtig. Sie verdient aber Aufmerksamkeit, wenn gleichzeitig eine Unternehmensgeschichte bis 1971 als Vertrauensargument verwendet wird.

Ich empfehle, den Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme und die damals verwendete Domain zu dokumentieren.

Prüfen Sie auch, ob Ihnen später ein anderer Login oder eine weitere Internetadresse mitgeteilt wurde. Solche Wechsel können für die Zuordnung von Kommunikation und Zahlungen wichtig sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über Richfield Invest SA (richfield-invest.com) Geld angelegt haben, empfehle ich folgende sieben Schritte:

  1. Keine weiteren Überweisungen veranlassen. Auch angebliche Steuern, Freigabegebühren oder Nachzahlungen nicht ungeprüft leisten.
  2. Die eigene Bank sofort informieren. Bei Verdacht auf Anlagebetrug einen Überweisungsrückruf und mögliche Sicherungsmaßnahmen prüfen lassen.
  3. Die angebliche Festgeldbank unabhängig kontaktieren. Fragen Sie, ob auf Ihren Namen tatsächlich ein Konto oder eine Einlage besteht.
  4. Alle Vertragsdokumente sichern. Festgeldbestätigungen, Zinsofferten, Kontoeröffnungsunterlagen und Zahlungsanweisungen aufbewahren.
  5. Kommunikation exportieren. E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner dokumentieren.
  6. Persönliche Daten schützen. Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und mögliche Fernwartungszugriffe überprüfen.
  7. Rechtliche Schritte vorbereiten. Bei konkretem Betrugsverdacht Strafanzeige und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen lassen.

Ich empfehle, den gesamten Ablauf anhand der tatsächlichen Buchungsdaten zu rekonstruieren, nicht nur anhand der Vertragsdaten.

Richfield Invest Auszahlung: Warum Anleger nicht bis zur Fälligkeit warten sollten

Bei Festgeld ist eine Auszahlung normalerweise erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorgesehen.

Gerade deshalb kann ein verdächtiges Angebot lange unauffällig bleiben: Der Anleger erwartet zunächst überhaupt keine Rückzahlung.

Bei richfield-invest.com besteht jedoch bereits eine behördliche Warnung. Wer Zweifel an der Echtheit seiner Anlage hat, sollte deshalb nicht allein auf das vertraglich angegebene Fälligkeitsdatum vertrauen.

Fordern Sie eine unabhängige Bestätigung der kontoführenden Bank an.

Lassen Sie außerdem prüfen, ob eine wirksame Einlage entstanden ist oder ob das Geld möglicherweise an einen unberechtigten Empfänger gelangte.

Was die Empfängerbank zur Aufklärung beitragen kann

Bei einem möglichen Festgeldbetrug kann der tatsächliche Zahlungsempfänger der wichtigste Ermittlungsansatz sein.

Notieren Sie für jede Überweisung den Kontoinhaber, die IBAN, den Betrag, den Verwendungszweck und das Buchungsdatum.

Ich rate dazu, auch die ursprüngliche E-Mail mit der Zahlungsanweisung aufzubewahren.

Die Kontobezeichnung allein beweist nicht die Identität

Ein auf dem Überweisungsformular angegebener Empfängername und der tatsächliche Kontoinhaber müssen nicht in jedem Fall identisch sein.

Ob eine Bank bestimmte Prüfpflichten verletzt hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dafür sind unter anderem Zeitpunkt, Zahlungsweg und konkrete Warnhinweise maßgeblich.

Eine Bank haftet nicht automatisch, weil über ein bei ihr geführtes Konto möglicherweise betrügerisch erlangte Gelder geflossen sind.

Richfield Invest Geld zurück: Die juristische Prüfung

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB und aus § 826 BGB bestehen.

Gegen einen identifizierbaren Empfänger, der Geld ohne rechtlichen Grund erhalten hat, kommt unter bestimmten Voraussetzungen § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht.

Auch mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten müssen im Einzelfall geprüft werden. Nicht jeder Verstoß begründet automatisch einen individuellen Schadensersatzanspruch.

Bei § 675u BGB ist zu unterscheiden: Die Vorschrift betrifft nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Eine vom Anleger selbst freigegebene Überweisung wird nicht allein durch eine Täuschung unautorisiert.

Die regelmäßige Verjährung richtet sich grundsätzlich nach §§ 195, 199 BGB.

Entscheidend ist, gegen wen ein Anspruch besteht und ob dieser tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Nach dem Festgeldverlust droht die nächste Zahlungsfalle

Wer im Zusammenhang mit Richfield Invest SA einen Verlust vermutet, kann später von angeblichen Ermittlern oder Rückholunternehmen kontaktiert werden.

Diese behaupten beispielsweise, das Geld sei bereits sichergestellt und könne nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr ausgekehrt werden.

Solche Recovery Scams können einen weiteren Schaden verursachen.

Ich empfehle, keine Vorauszahlungen allein aufgrund einer Rückzahlungsgarantie zu leisten.

Auch vermeintliche Schreiben von Behörden oder Banken sollten ausschließlich über unabhängig ermittelte Kontaktwege überprüft werden.

Richfield Invest SA: Jetzt die angebliche Festgeldanlage tatsächlich verifizieren

Bei Richfield Invest SA (richfield-invest.com) sprechen die BaFin-Warnung, die unzutreffenden Aufsichtsbehauptungen und die problematische Verwendung historischer Schweizer Unternehmensdaten für eine besonders kritische Prüfung.

Der wichtigste Schritt besteht nicht darin, weitere Kontoauszüge des angeblichen Vermittlers anzufordern. Entscheidend ist, ob bei einer echten Bank überhaupt eine Einlage auf Ihren Namen existiert und wohin Ihre Überweisung tatsächlich geflossen ist.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei einer rechtlichen Prüfung untersuche ich die Vertragsunterlagen, die Zahlungswege, mögliche Täuschungshandlungen und denkbare Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche.

Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Besonders hilfreich sind Festgeldbestätigungen, Überweisungsbelege, Zahlungsanweisungen und die gesamte Kommunikation.

Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Die Möglichkeiten hängen von den vorhandenen Beweisen, den tatsächlichen Zahlungsempfängern und der Identifizierbarkeit möglicher Verantwortlicher ab.

Wer über richfield-invest.com Festgeld angelegt hat, sollte die Existenz seiner Einlage jetzt unabhängig überprüfen lassen – nicht erst am angeblichen Fälligkeitstag.