RichtPunkt (richtpunkt.tech): Betrugsverdacht? Erfahrungen und Fragen zur Auszahlung
Millionen Nutzer, internationale Reichweite und ein hoher Bekanntheitsgrad können Vertrauen schaffen. Rechtlich folgt daraus jedoch nicht automatisch, dass eine Kryptoplattform besonders sicher ist. MiCA kennt sogar eine eigene Kategorie für besonders große Kryptowerte-Dienstleister: sogenannte signifikante Kryptowerte-Dienstleister. Entscheidend ist dabei eine konkrete Schwelle von 15 Millionen aktiven Nutzern in der Europäischen Union.
Gerade wenn bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) eine Auszahlung nicht funktioniert, die eigenen Erfahrungen von der Außendarstellung abweichen oder Anhaltspunkte für einen möglichen Betrug bestehen, sollte Größe nicht mit Sicherheit verwechselt werden. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene von RichtPunkt (richtpunkt.tech) können über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Wann eine Kryptoplattform rechtlich als „signifikant“ gilt
Art. 85 Abs. 1 MiCA enthält hierfür einen ungewöhnlich klaren Zahlenwert. Ein Kryptowerte-Dienstleister gilt als signifikant, wenn er innerhalb der EU im Durchschnitt eines Kalenderjahres mindestens 15 Millionen aktive Nutzer besitzt.
Dabei wird nicht einfach die Zahl registrierter Konten verwendet. Maßgeblich ist der Durchschnitt der täglichen aktiven Nutzer während des vorangegangenen Kalenderjahres.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Plattform kann mit 30 Millionen „Kunden“, „Mitgliedern“ oder „Accounts“ werben, ohne damit automatisch die Schwelle des Art. 85 MiCA zu erfüllen.
Für RichtPunkt (richtpunkt.tech) würde ich deshalb genau darauf achten, welche Nutzerzahl tatsächlich behauptet wird und worauf diese Zahl beruht.
RichtPunkt (richtpunkt.tech): 20 Millionen Accounts bedeuten nicht 20 Millionen aktive Nutzer
Marketingzahlen sind schnell missverständlich.
Beispiel: RichtPunkt (richtpunkt.tech) wirbt mit „über 20 Millionen Nutzern weltweit“. Davon befinden sich möglicherweise nur acht Millionen in der Europäischen Union. Ein Teil dieser Konten ist zudem seit Jahren nicht mehr aktiv.
Aus einer solchen Werbeaussage lässt sich deshalb nicht schließen, dass der Anbieter ein signifikanter Kryptowerte-Dienstleister nach Art. 85 MiCA ist.
Das gilt auch in die andere Richtung: Ein Anbieter muss die Schwelle nicht an einem einzelnen besonders erfolgreichen Handelstag überschreiten. Entscheidend ist der Durchschnitt der täglichen aktiven Nutzer des vorherigen Kalenderjahres.
Für Anleger ist diese Differenz hilfreich, wenn eine Plattform ihre Größe ausdrücklich als Beleg für eine vermeintlich besondere europäische Regulierung verwendet.
Wer die Schwelle erreicht, muss selbst aktiv werden
Art. 85 Abs. 2 MiCA sieht eine Meldepflicht vor.
Erreicht ein Kryptowerte-Dienstleister die relevante Nutzerzahl, muss er seine zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten darüber informieren. Bestätigt die Behörde, dass die Schwelle tatsächlich erreicht wurde, informiert sie anschließend ESMA, also die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) kann daher auch die zeitliche Entwicklung interessant sein.
Beispiel: Ein Anbieter erklärt öffentlich, er habe bereits seit Anfang 2025 deutlich mehr als 15 Millionen aktive EU-Nutzer. Gleichzeitig behauptet er, sein Status als „significant European crypto provider“ werde erst irgendwann in der Zukunft geprüft.
Dann würde ich zunächst klären, ob mit den genannten Nutzerzahlen tatsächlich die Definition aus Art. 85 gemeint ist oder lediglich eine werbliche Gesamtzahl.
Nicht jede beeindruckende Zahl besitzt dieselbe regulatorische Bedeutung.
RichtPunkt (richtpunkt.tech): „Signifikant“ bedeutet nicht staatlich garantiert
Ein besonders wichtiger Punkt für Geschädigte: Die Einstufung als signifikanter Anbieter ist kein Gütesiegel und keine Kapitalgarantie.
Art. 85 beschreibt zunächst die aufsichtsrechtliche Bedeutung eines besonders großen Kryptowerte-Dienstleisters. Daraus folgt nicht, dass Kundengelder garantiert sind oder Verluste ausgeschlossen wären.
Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) wäre eine Werbeaussage wie „15 Millionen Kunden – deshalb ist Ihr Kapital nach EU-Recht vollständig abgesichert“ daher kritisch zu hinterfragen.
MiCA verknüpft die Größe vielmehr mit einer intensiveren Einbindung der europäischen Aufsicht. Die nationale Behörde des Herkunftsmitgliedstaats muss ESMA jährlich über bestimmte aufsichtsrechtliche Entwicklungen bei signifikanten Anbietern informieren. Dazu gehören laufende oder abgeschlossene Zulassungsverfahren, Verfahren über einen möglichen Entzug der Zulassung sowie bestimmte ausgeübte Aufsichtsbefugnisse.
Die richtige Schlussfolgerung lautet also nicht „groß = risikolos“, sondern vielmehr „groß = aufsichtsrechtlich besonders relevant“.
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Die Aufsicht betrachtet mehr als die reine Kundenzahl
Neuere europäische Regelungen zeigen außerdem, dass die Größenbewertung eines Kryptowerte-Dienstleisters in anderen aufsichtsrechtlichen Zusammenhängen wesentlich breiter erfolgen kann.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/299 nennt bei der Bewertung der Größenordnung eines Anbieters unter anderem die Zahl der Länder, in denen er tätig ist, die Kundenzahl, die aktiven Nutzer, den Wert verwahrter Kryptowerte, das Handelsvolumen einer Kryptoplattform, die Zahl ausgeführter Aufträge und die Zahl der für Kunden vorgenommenen Kryptotransfers.
Für RichtPunkt (richtpunkt.tech) können deshalb mehrere Kennzahlen nebeneinander interessant sein.
Ein Anbieter könnte beispielsweise mit außergewöhnlich vielen Nutzern werben, aber nur ein geringes reales Handelsvolumen besitzen. Oder umgekehrt erhebliche Kryptowerte verwahren, obwohl seine öffentlich dargestellte Kundenbasis vergleichsweise klein erscheint.
Solche Unterschiede beweisen keinen Rechtsverstoß. Sie können jedoch helfen, die wirtschaftliche Plausibilität der Außendarstellung zu prüfen.
RichtPunkt (richtpunkt.tech): Auch die technische und organisatorische Komplexität spielt eine Rolle
Die Delegierte Verordnung 2025/299 berücksichtigt nicht nur Größe, sondern auch die Komplexität eines Kryptowerte-Dienstleisters.
Genannt werden beispielsweise Eigentums- und Governance-Strukturen, geografische Präsenz, der Umfang ausgelagerter Funktionen, die Zahl verwendeter Distributed-Ledger-Netzwerke, betriebene Netzwerk-Nodes, eingesetzte Smart Contracts sowie die technische Art, wie private kryptografische Schlüssel von Kunden geschützt werden.
Das eröffnet bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) einen anderen Blickwinkel als die übliche Betrachtung einer Handelswebsite.
Beispiel: Eine Plattform bezeichnet sich als globaler Anbieter mit Millionen Kunden und komplexer institutioneller Infrastruktur. Tatsächlich ist jedoch kaum nachvollziehbar, welche Gesellschaft technische Systeme betreibt, wo zentrale Funktionen angesiedelt sind oder welche Unternehmen wesentliche Leistungen übernehmen.
Dann kann die Größe der Plattform gerade zusätzliche Fragen erzeugen.
Je größer und komplexer ein Anbieter auftritt, desto weniger überzeugend sind pauschale Aussagen wie „technisches Problem“ oder „interne Prüfung“, wenn zentrale Prozesse über längere Zeit nicht nachvollziehbar funktionieren.
Große Reichweite kann auch größere aufsichtsrechtliche Bedeutung schaffen
Art. 85 MiCA verfolgt erkennbar den Gedanken, dass sehr große Kryptowerte-Dienstleister aufgrund ihrer Reichweite eine besondere Bedeutung für den europäischen Markt entwickeln können. ESMA kann in diesem Zusammenhang außerdem bestimmte Befugnisse aus der ESMA-Verordnung nutzen, während die Verantwortung der nationalen Aufsichtsbehörden bestehen bleibt.
Die Europäische Kommission muss nach Art. 140 MiCA zudem die Entwicklung dieses Bereichs beobachten. Zu den ausdrücklich vorgesehenen Berichtspunkten gehören die Zahl signifikanter Kryptowerte-Dienstleister und die Frage, ob die Schwelle von 15 Millionen Nutzern künftig weiterhin angemessen ist.
Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) sollte eine enorme Nutzerzahl deshalb weder ignoriert noch überbewertet werden.
Sie kann regulatorisch bedeutsam sein. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Vertrags, der tatsächlichen Gesellschaft und des individuellen Auszahlungsvorgangs.
Was ich bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) hinter großen Nutzerzahlen überprüfe
Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht befasse ich mich mit Krypto-Betrug, Broker-Betrug und problematischen Investmentplattformen. Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) schaue ich bei entsprechenden Werbeaussagen deshalb genau darauf, welche Zahlen verwendet werden: registrierte Accounts, weltweite Kunden, EU-Kunden oder tatsächlich aktive Nutzer.
Ich sichere auch ältere Websiteangaben, Unternehmensmitteilungen und Aussagen zur Regulierung. Gerade Veränderungen der genannten Nutzerzahlen können später für eine chronologische Prüfung hilfreich sein.
Wer bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) Schwierigkeiten mit einer Auszahlung hat, sollte sich daher nicht allein von Begriffen wie „Millionen Kunden“, „europäischer Marktführer“ oder „signifikanter Anbieter“ beruhigen lassen. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) kann eine große Zahl also durchaus relevant sein – allerdings anders, als es Werbung häufig vermittelt: 15 Millionen aktive EU-Nutzer bedeuten unter MiCA vor allem eine besondere aufsichtsrechtliche Größenordnung. Sie sind kein Beweis dafür, dass eine konkrete Forderung des Kunden sicher ausgezahlt wird.