Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Trading Betrug?

RichtPunkt (richtpunkt.tech): Betrugsverdacht? Erfahrungen und Möglichkeiten der Schlichtung

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Eine Beschwerde bei der BaFin, ein Antrag beim Ombudsmann und eine Schadensersatzklage sind drei unterschiedliche Verfahren. Wer nach einem möglichen Trading-Betrug sein Geld zurückverlangt, sollte diese Möglichkeiten nicht verwechseln. Sonst gehen Zeit und möglicherweise wichtige rechtliche Handlungsmöglichkeiten verloren.

Bei Problemen mit RichtPunkt (richtpunkt.tech) kommt es zunächst darauf an, ob ein beaufsichtigtes Finanzunternehmen tatsächlich Vertragspartner ist oder ob der Verdacht auf eine nur vorgetäuschte Handelsplattform besteht.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich erläutere, wann eine außergerichtliche Schlichtung sinnvoll sein kann, welche Grenzen sie hat und weshalb die richtige Verfahrenswahl für Anleger entscheidend ist.

Erst den Streitgegenstand bestimmen, dann die Beschwerdestelle auswählen

Wer Geld zurückfordert, muss zunächst wissen, von wem und weshalb.

Geht es um eine fehlerhafte Abrechnung durch eine regulierte Bank? Um eine nicht erfüllte vertragliche Auszahlungspflicht? Oder um den Verdacht, dass Anleger durch falsche Angaben überhaupt erst zur Einzahlung bewegt wurden?

Diese Sachverhalte verlangen unterschiedliche rechtliche Antworten.

Hypothetisches Beispiel: Eine Anlegerin überweist 14.000 Euro an ein vermeintliches Handelsunternehmen. Später verlangt sie die Auszahlung. Gleichzeitig behauptet der Anbieter, für die Angelegenheit sei ausschließlich eine internationale Schiedsstelle zuständig.

Ich würde zunächst prüfen, ob diese Stelle überhaupt existiert, welche Rechtsgrundlage ihre Zuständigkeit haben soll und ob eine entsprechende Vereinbarung wirksam getroffen wurde.

Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) darf eine bloße Behauptung über die Zuständigkeit einer „Finanzkommission“ nicht mit einer verbindlichen gesetzlichen Regelung verwechselt werden.

RichtPunkt (richtpunkt.tech) Erfahrungen: Was eine BaFin-Beschwerde leisten kann

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen entgegen und kann Hinweise auf unerlaubte Finanzgeschäfte prüfen.

Sie entscheidet jedoch keine individuellen Schadensersatzstreitigkeiten.

Die BaFin erklärt auf ihrer offiziellen Internetseite ausdrücklich, dass verbindliche Entscheidungen über einzelne Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich den Gerichten vorbehalten sind.

Daraus folgt ein wichtiger Unterschied: Eine aufsichtsrechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, verschafft Anlegern aber nicht automatisch einen vollstreckbaren Rückzahlungstitel.

Wer bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) eine Beschwerde einreichen möchte, sollte deshalb die behauptete Pflichtverletzung möglichst konkret beschreiben und die vorhandenen Unterlagen beifügen.

Parallel muss geklärt werden, ob eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen sind.

Wann ein Finanzombudsmann zuständig ist

Für bestimmte Streitigkeiten mit Banken und Finanzdienstleistern bestehen anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen.

Sie sollen eine außergerichtliche Konfliktlösung ermöglichen. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Unternehmen und vom Gegenstand der Streitigkeit ab.

Bei Schlichtungsverfahren im Anwendungsbereich der Finanzschlichtungsstellenverordnung ist das Verfahren für Verbraucher nach § 10 Abs. 1 FinSV kostenfrei.

Allerdings kann eine Schlichtungsstelle einen Antrag ablehnen, wenn die Streitigkeit nicht in ihre Zuständigkeit fällt.

§ 14 Abs. 1 Nr. 2 VSBG sieht außerdem grundsätzlich vor, dass der Anspruch zuvor gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht worden sein muss.

Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) würde ich deshalb zunächst prüfen, ob überhaupt ein Unternehmen vorhanden ist, das an einem anerkannten Schlichtungsverfahren teilnehmen kann.

Eine anonyme Internetplattform lässt sich nicht dadurch zu einer Teilnahme verpflichten, dass der Geschädigte einen Antrag an irgendeinen Ombudsmann schickt.

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Ein dokumentierter Warnfall: Beschwerden gegen vermeintliche Trading-Plattformen

Die Verbraucherzentralen berichteten in ihrer Warnung vom 7. Oktober 2025 über Beschwerden zu weit über 100 verschiedenen Online-Handelsplattformen innerhalb von zwölf Monaten.

Dabei schilderten Betroffene unter anderem vorgetäuschte Handelsgewinne, verweigerte Auszahlungen und hohe finanzielle Verluste.

Diese veröffentlichte Beobachtung betrifft den Markt für unseriöse Trading-Angebote insgesamt. Sie enthält keine Feststellung über RichtPunkt (richtpunkt.tech).

Sie macht jedoch deutlich, weshalb vor einer Schlichtung zunächst die Identität und rechtliche Einordnung des Anbieters geklärt werden müssen.

Ein Schlichtungsverfahren setzt einen geeigneten Streitgegner voraus. Fehlt dieser, kann die Suche nach einem Ombudsmann wertvolle Zeit kosten, ohne die Rückzahlung näherzubringen.

RichtPunkt (richtpunkt.tech): Warum Schlichtung und Schiedsgericht nicht dasselbe sind

Ein besonders wichtiger Unterschied wird häufig übersehen.

Bei einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG unterbreitet die zuständige Stelle gegebenenfalls einen Vorschlag zur Streitbeilegung. § 19 VSBG regelt dessen Ausgestaltung und die Information der Beteiligten über die Folgen einer Annahme.

Ein privates Schiedsgericht ist dagegen etwas anderes. Ein wirksamer Schiedsvertrag kann unter den Voraussetzungen der §§ 1029 ff. ZPO erhebliche Auswirkungen auf den Zugang zu staatlichen Gerichten haben.

Für Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern enthält § 1031 Abs. 5 ZPO besondere Formanforderungen.

Hypothetischer Fall: Nach einer verweigerten Auszahlung erklärt ein Kundenbetreuer, der Anleger dürfe nur bei einem privaten Schiedsgericht im Ausland Beschwerde einlegen.

Ich würde eine solche Aussage nicht ungeprüft akzeptieren. Zunächst wäre festzustellen, ob überhaupt eine wirksame Schiedsvereinbarung existiert.

Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) kann diese Prüfung verhindern, dass Anleger vorschnell auf vermeintlich vorgeschriebene Verfahren vertrauen.

Kann ein Schlichtungsantrag die Verjährung hemmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja.

§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB sieht eine Hemmung der Verjährung bei der Veranlassung der Bekanntgabe eines Anspruchsantrags vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle vor. Für andere Stellen gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Nicht jede Beschwerde hemmt die Verjährung. Eine einfache Nachricht an eine Aufsichtsbehörde oder eine beliebige private Internetstelle genügt dafür nicht.

Bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) müsste deshalb genau geprüft werden, ob ein rechtlich geeignetes Verfahren eingeleitet wurde und welche Ansprüche der Antrag tatsächlich umfasst.

Auch der Zeitpunkt der Antragstellung und die anschließende Bekanntgabe können relevant sein.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Den richtigen Weg zur Rückforderung wählen

Wer bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) negative Erfahrungen gemacht hat, sollte nicht möglichst viele Beschwerden gleichzeitig versenden, sondern zielgerichtet vorgehen.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich, ob ein Schlichtungsverfahren eröffnet ist, welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen und wann gerichtliche Schritte erforderlich sein können.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer regulierten Streitigkeit über Finanzdienstleistungen und einem möglichen Anlagebetrug durch unbekannte Verantwortliche.

Wenn Sie bei RichtPunkt (richtpunkt.tech) eine Auszahlung verlangen, aber keine nachvollziehbare Antwort erhalten, können Sie über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Nicht die Anzahl eingereichter Beschwerden entscheidet über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sondern die Zuständigkeit der angerufenen Stelle und die Durchsetzbarkeit Ihres Anspruchs.