Tempstone (tempstone-cap.com): Betrugsverdacht? Erfahrungen und Fragen zur Auszahlung
Ein Kauf erscheint im Kundenkonto, wenige Sekunden später verändert sich der Kontostand – und damit scheint die Sache erledigt. Rechtlich ist das bei einem regulierten Wertpapiergeschäft jedoch nicht zwingend so einfach. Eine ausgeführte Order soll dem Kunden durch eine konkrete Ausführungsbestätigung nachvollziehbar gemacht werden. Dieses Dokument kann später erheblich wichtiger sein als die bloße Anzeige im Trading-Dashboard.
Wenn bei Tempstone (tempstone-cap.com) eine Auszahlung nicht funktioniert, sich widersprüchliche Erfahrungen häufen oder ein möglicher Betrug im Raum steht, prüfe ich deshalb auch die einzelnen Transaktionsbestätigungen. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene von Tempstone (tempstone-cap.com) können über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Eine ausgeführte Order sollte dokumentiert werden
Art. 59 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 regelt, welche Informationen eine Wertpapierfirma nach der Ausführung eines Kundenauftrags bereitstellen muss.
Zunächst sind dem Kunden die wesentlichen Informationen über die Ausführung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Eine ausführlichere Bestätigung soll grundsätzlich schnellstmöglich und spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung versandt werden. Stammt die Ausführungsbestätigung von einem Dritten, beginnt diese Frist grundsätzlich mit deren Eingang bei der Wertpapierfirma.
Bei Tempstone (tempstone-cap.com) stellt sich damit eine sehr praktische Frage: Gibt es zu den angeblich ausgeführten Geschäften überhaupt belastbare Abrechnungen?
Tempstone (tempstone-cap.com): Eine Zahl im Dashboard ist noch keine vollständige Abrechnung
Eine ordnungsgemäße Bestätigung enthält erheblich mehr Informationen als „Trade erfolgreich“.
Art. 59 Abs. 4 nennt eine ganze Reihe von Angaben. Dazu gehören unter anderem der Name der Wertpapierfirma, die Bezeichnung des Kunden, Handelstag und Handelszeitpunkt, die Auftragsart, der Ausführungsplatz, Angaben zum Finanzinstrument, Kauf oder Verkauf, Menge, Stückpreis und Gesamtentgelt.
Das ermöglicht eine deutlich genauere Kontrolle.
Beispiel: Tempstone (tempstone-cap.com) zeigt im Account lediglich an:
„EUR/USD – BUY – +3.850 Euro“.
Eine solche Zeile beantwortet noch nicht, wann die Order tatsächlich ausgeführt wurde, welche Menge gehandelt wurde oder zu welchem exakten Preis die Ausführung erfolgte.
Gerade wenn später hohe Gewinne oder Verluste behauptet werden, können diese fehlenden Details entscheidend werden.
Der Ausführungsplatz ist keine nebensächliche Angabe
Besonders interessant finde ich die Angabe zum Ausführungsplatz.
Eine Transaktionsbestätigung soll grundsätzlich erkennen lassen, wo das Geschäft ausgeführt wurde. Das kann beispielsweise ein Handelsplatz oder eine andere Ausführungsstruktur sein.
Bei Tempstone (tempstone-cap.com) würde ich daher genauer hinsehen, wenn im Kundenkonto zwar hunderte Trades erscheinen, aber nirgends nachvollziehbar wird, wo diese Geschäfte zustande gekommen sein sollen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass kein echter Handel stattgefunden hat. Es ist jedoch ein konkreter Punkt, der überprüft werden kann.
Angenommen, ein Kunde erhält über sechs Monate täglich mehrere angebliche Aktienausführungen. Sämtliche Bestätigungen enthalten aber weder einen Ausführungsplatz noch eine nachvollziehbare Instrumentenbezeichnung. Dann würde ich diese Dokumentation nicht als bloße technische Nebensache behandeln.
Tempstone (tempstone-cap.com): Provisionen und Auslagen gehören in die Bestätigung
Auch die Kosten einzelner Geschäfte können in der Ausführungsbestätigung sichtbar werden.
Nach Art. 59 Abs. 4 soll die Mitteilung grundsätzlich die Summe der berechneten Provisionen und Auslagen enthalten. Auf Wunsch des Kunden ist eine Aufschlüsselung nach Einzelposten vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen gehören dazu auch vorgeschriebene Auf- oder Abschläge.
Für die Prüfung von Tempstone (tempstone-cap.com) kann das eine neue Perspektive eröffnen.
Beispiel: Im Trading-Konto scheint ein Kunde mit einer Transaktion 2.100 Euro verdient zu haben. Die Abrechnung weist jedoch zusätzliche Kosten aus, die im Dashboard zuvor überhaupt nicht erkennbar waren. Bei vielen Geschäften können sich solche Positionen erheblich summieren.
Umgekehrt ist auch auffällig, wenn eine Plattform behauptet, komplexe Geschäfte ausgeführt zu haben, aber keinerlei transaktionsbezogene Kosten oder Abrechnungsdetails ausweist.
Die Bestätigung ermöglicht damit nicht nur die Prüfung des Trades, sondern auch der wirtschaftlichen Belastung.
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Währungsumrechnungen müssen nachvollziehbar bleiben
Ein weiterer Detailpunkt wird häufig übersehen: der Wechselkurs.
Wird im Zusammenhang mit einem Geschäft eine Währung umgerechnet, soll die Bestätigung grundsätzlich auch den dabei erzielten Wechselkurs enthalten.
Bei Tempstone (tempstone-cap.com) kann das wichtig werden, wenn das Konto beispielsweise in Euro geführt wird, die tatsächliche Transaktion aber in US-Dollar stattfindet.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Bedeutung: Bei einem Geschäft über 50.000 US-Dollar kann bereits eine Abweichung von einem Prozent einen Unterschied von mehreren hundert Euro verursachen.
Wenn eine Plattform behauptet, Währungsumrechnungen automatisch vorgenommen zu haben, sollte sich deshalb rekonstruieren lassen, welcher Kurs tatsächlich verwendet wurde.
Tempstone (tempstone-cap.com): Auch die Gegenpartei kann offengelegt werden müssen
Besonders spannend ist eine weitere Vorgabe aus Art. 59 Abs. 4.
War die Gegenpartei des Kunden die Wertpapierfirma selbst, ein Unternehmen aus derselben Gruppe oder ein anderer Kunde derselben Wertpapierfirma, soll die Bestätigung grundsätzlich darauf hinweisen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei einem anonymen Handelssystem.
Das kann bei Tempstone (tempstone-cap.com) erheblich sein.
Viele Anleger gehen selbstverständlich davon aus, dass ihre Order „an den Markt“ weitergeleitet wurde. Tatsächlich können je nach Geschäftsmodell andere Strukturen bestehen.
Wenn sich aus einer Abrechnung ergibt, dass wirtschaftlich der Anbieter selbst auf der anderen Seite des Geschäfts stand, verändert dies zwar nicht automatisch die rechtliche Bewertung. Es kann aber für Interessenkonflikte, Preisbildung und die gesamte Funktionsweise der Plattform wichtig sein.
Bei Teilausführungen steckt ein weiteres Detail in den Regeln
Nicht jede Order wird zwingend zu einem einzigen Preis ausgeführt.
Wird ein Auftrag in mehreren Tranchen ausgeführt, darf die Firma dem Kunden entweder die einzelnen Preise oder einen Durchschnittspreis mitteilen. Wird lediglich ein Durchschnittspreis angegeben, muss sie dem Kunden auf Wunsch grundsätzlich auch die Preise der einzelnen Tranchen mitteilen.
Bei Tempstone (tempstone-cap.com) könnte das beispielsweise relevant werden, wenn eine größere Order angeblich zu einem auffällig ungünstigen Durchschnittskurs ausgeführt wurde.
Ein Anleger kauft 20.000 Einheiten eines Produkts. Die Abrechnung nennt lediglich einen Durchschnittspreis. Dann kann es sinnvoll sein zu prüfen, aus welchen tatsächlichen Teilausführungen dieser Wert entstanden sein soll.
Das eröffnet eine Kontrolle, die ein einfacher Kontostand niemals ermöglicht.
Warum ich bei Tempstone (tempstone-cap.com) nicht nur den Kontoverlauf prüfe
Bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht befasse ich mich mit Broker-Betrug, Anlagebetrug und problematischen digitalen Investments. Bei Tempstone (tempstone-cap.com) interessiert mich deshalb nicht nur, welche Gewinne oder Verluste am Ende im Account erscheinen.
Ich möchte wissen, ob hinter einzelnen Transaktionen eine nachvollziehbare Dokumentation steht.
Dazu gehören insbesondere Handelstag, Uhrzeit, Instrument, Menge, Stückpreis, Gesamtentgelt, Ausführungsplatz, Kosten, Wechselkurs und gegebenenfalls Hinweise auf die Gegenpartei. Je mehr dieser Angaben fehlen oder sich widersprechen, desto wichtiger kann eine vertiefte Prüfung werden.
Wer bei Tempstone (tempstone-cap.com) zahlreiche angebliche Trades im Kundenkonto sieht, aber kaum oder keine ordentlichen Ausführungsbestätigungen besitzt, kann über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Sichern Sie vorhandene Abrechnungen möglichst vollständig. Gerade bei einem strittigen Trading-Konto kann am Ende nicht nur zählen, welcher Gewinn angezeigt wurde, sondern ob sich überhaupt für jedes angeblich ausgeführte Geschäft nachvollziehen lässt, wann, wo, in welcher Menge und zu welchem Preis tatsächlich gehandelt worden sein soll.