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Geld zurück nach Trading Betrug?

Wertstein & Partner AG ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung? Identitätsmissbrauch bei wertstein-partner.com erkennen und Geld zurückfordern

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Bei Angeboten unter dem Namen Wertstein & Partner AG über wertstein-partner.com und info@wertstein-partner.com ist besondere Vorsicht geboten. Nach dem vorliegenden Hinweis wird ein echter Unternehmensname missbraucht. Anleger sollten daher nicht davon ausgehen, dass der rechtmäßige Namensträger hinter diesen Kontakten steht.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte weitere Zahlungen stoppen, seine Bank informieren und die Empfängerkonten überprüfen lassen. Insbesondere bei ausstehenden Auszahlungen zählt schnelles Handeln.

Ich empfehle eine rechtliche Prüfung der Identitätstäuschung. Über trading-betrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Wertstein & Partner AG Erfahrungen: Warum das Impressum täuschen kann

Die Website wertstein-partner.com bezeichnet als Herausgeber eine „Wertstein & Partner AG“ und nennt eine Anschrift am Taunustor 1 in Frankfurt am Main.

Gleichzeitig enthält das Impressum eine niederländische Handelsregisternummer, eine Anschrift in Amsterdam und einen Hinweis auf schweizerisches Recht.

Diese unterschiedlichen Länderangaben beweisen keinen Betrug, verlangen aber eine sorgfältige Identitätsprüfung. Eine verlässliche Zuordnung der Website zu einem rechtmäßigen Unternehmen lässt sich aus dem Impressum allein nicht ableiten.

Ich rate, das vollständige Impressum einschließlich Datum zu sichern und Registerangaben unabhängig abzugleichen.

Die E-Mail-Adresse als eigenständiges Beweismittel

Die Adresse info@wertstein-partner.com wird auch auf der Kontaktseite des Internetangebots angegeben.

Für Geschädigte ist deshalb wichtig, sämtliche Nachrichten im Originalformat aufzubewahren. E-Mail-Header können technische Informationen enthalten, die in einem einfachen Screenshot fehlen.

Ich empfehle außerdem, Zahlungsaufforderungen mit den jeweiligen Absenderadressen abzugleichen.

Ein vergleichbarer Fall wurde 2025 von der BaFin veröffentlicht: Über dvagk.de wurden Festgeldangebote unter missbräuchlicher Verwendung der Identität der Deutschen Vermögensberatung AG verbreitet.

Auch dort durfte der bekannte Unternehmensname nicht mit dem tatsächlichen Anbieter verwechselt werden.

Wertstein & Partner AG Auszahlung: Wem wurde das Geld überwiesen?

Bei einer verweigerten Auszahlung ist die Empfängeridentität häufig wichtiger als der angezeigte Anlagebetrag.

Wurde das Geld an eine Privatperson, ein anderes Unternehmen oder auf ein ausländisches Konto überwiesen?

Ich empfehle, Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen und Vertragsunterlagen nebeneinanderzulegen. Unterschiede zwischen Vertragspartner und Zahlungsempfänger können für die weitere Prüfung entscheidend sein.

Falls über wertstein-partner.com zusätzliche Gebühren zur Auszahlung verlangt werden, sollten diese nicht ungeprüft bezahlt werden. Eine solche Forderung ist für das konkrete Angebot allerdings nicht unabhängig belegt.

Wertstein & Partner AG Betrug: Die Parallele zu Interactive Assets

Im Januar 2025 warnte die BaFin vor „Interactive Assets“. Die unbekannten Betreiber behaupteten, ihr Angebot stamme von Unternehmen der Börse Stuttgart. Die Finanzaufsicht stellte ausdrücklich einen Identitätsmissbrauch fest.

Der Fall zeigt, wie echte Unternehmensnamen und angebliche Aufsichtszulassungen kombiniert werden können.

Eine organisatorische Verbindung zu wertstein-partner.com ist nicht bekannt.

Ich rate Betroffenen, genau festzuhalten, welche Gesellschaft ihnen als Vertragspartner genannt wurde und ob bestimmte Zulassungen oder Sicherungssysteme versprochen wurden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei einem möglichen Schaden im Zusammenhang mit Wertstein & Partner AG empfehle ich:

  1. Keine weiteren Beträge überweisen, auch nicht für angebliche Steuer- oder Freigabekosten.
  2. Bank unverzüglich kontaktieren und einen Überweisungsrückruf versuchen.
  3. Kreditkartenzahlungen prüfen lassen, soweit Reklamationsmöglichkeiten bestehen.
  4. E-Mails im Original sichern, einschließlich Anhängen und Absenderinformationen.
  5. Website, Verträge und Auszahlungsanträge dokumentieren, bevor Inhalte verändert werden.
  6. IBAN, Empfängernamen und Zahlungsdaten erfassen; bei Kryptowährungen auch Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes.
  7. Passwörter ändern und Fernzugriffe entfernen, falls Ansprechpartner Zugriff auf Geräte hatten.

Ich empfehle außerdem, bei übermittelten Ausweisdokumenten einen möglichen weiteren Identitätsmissbrauch zu berücksichtigen.

Ein weiterer Klonfall aus dem Forex-Handel

Im Mai 2024 warnte die BaFin vor pepperstone.vip. Die Website bot nach Behördenangaben unerlaubt Finanzdienstleistungen an und missbrauchte die Identität der zugelassenen Pepperstone GmbH.

Der Vergleich verdeutlicht: Selbst echte Unternehmensdaten und eine vorhandene Zulassung legitimieren nicht automatisch eine fremde Internetadresse.

Bei wertstein-partner.com sollten deshalb Domain, Betreiber, Registereintrag und Zahlungsempfänger getrennt geprüft werden.

Wer haftet bei einem Identitätsdiebstahl?

Der rechtmäßige Namensträger haftet nicht allein deshalb, weil unbekannte Dritte seinen Namen verwenden.

Bei nachgewiesener Täuschung kommen gegenüber den tatsächlich Verantwortlichen Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.

Ich prüfe, welche Personen das Geld erhalten haben und ob sich daraus konkrete Anspruchsgegner ergeben. Eine automatische Bankhaftung für autorisierte Überweisungen besteht nicht.

Warum die zweite Kontaktaufnahme gefährlich werden kann

Nach einem Anlagebetrug melden sich mitunter angebliche Rückholunternehmen oder vermeintliche Behördenmitarbeiter.

Die BaFin warnte im Oktober 2025 ausdrücklich vor Betrügern, die sich als Mitarbeiter einer angeblichen BaFin-Taskforce ausgaben und Hilfe bei der Geldrückholung versprachen.

Ich rate, keine Vorauszahlungen an solche Kontaktpersonen zu leisten und niemals private Wallet-Schlüssel weiterzugeben.

Wertstein & Partner AG anwaltlich prüfen lassen

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht.

Wer über wertstein-partner.com oder info@wertstein-partner.com Kontakt zu einem angeblichen Anlageanbieter hatte, kann über trading-betrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ich untersuche die Unternehmensidentität, die konkrete Kommunikation, Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner sowie straf- und zivilrechtliche Schritte.

Mein anwaltlicher Rat: Richten Sie Rückforderungsbemühungen nicht vorschnell gegen das Unternehmen, dessen Name verwendet wurde. Entscheidend ist, die tatsächlichen Betreiber und Empfänger der Zahlungen zu identifizieren.